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ETFs und Steuern: Das sollten Anleger wissen

Autor: Felix Wolf · Zuletzt aktualisiert: 12.04.23

Finanzen Börse/Aktien · 8 Min. Lesedauer

ETFs und Steuern: Das sollten Anleger wissen - Titelbild

ETFs sind bei vielen Anlegern beliebt, weil sie kostengünstig und transparent sind. Doch auch bei ETFs müssen die Anleger Steuern zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Abgeltungsteuer auf ETFs

 

Auf den Verkauf von ETFs fallen Steuern an. Diese sind abhängig von der Haltezeit des ETFs. Sollte ein ETF innerhalb eines Jahres verkauft werden, unterliegt der Gewinn der Abgeltungsteuer. Diese beträgt in Deutschland derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bleibt der ETF hingegen länger als ein Jahr im Depot, fällt keine Abgeltungsteuer an. Stattdessen wird der Gewinn der Einkommensteuer unterworfen. Durch Steuerfreibeträge und andere Steuerabzüge kann die Steuerbelastung geringer ausfallen. 

Die Steuern auf ETF-Gewinne
Die Steuern auf ETF-Gewinne
Was ist ein ETF?

ETFs (Exchange Traded Funds) sind börsengehandelte Indexfonds, die meist einen bestimmten Aktienindex, z. B. den DAX oder MSCI World, abbilden. Sie funktionieren ähnlich wie ein Investmentfonds, aber im Gegensatz dazu können ETFs wie eine normale Aktie an der Börse gekauft oder verkauft werden. Ein ETF kann auch je nach Strukturierung viele andere Finanzwerte abbilden. Vom Preis eines einzelnen Rohstoffs bis hin zu einer großen und vielfältigen Sammlung von Wertpapieren. ETFs können sogar so strukturiert werden, dass sie bestimmte Anlagestrategien nachahmen.

So sparen sie Steuern auf ETFs

 

1. ETF- Sparplan:

Möchten Sie bei ETFs Steuern sparen, sollten Sie sich für einen ETF-Sparplan entscheiden. Dabei wird ein bestimmter Betrag regelmäßig in den ETF investiert. Durch den Cost-Average-Effekt wird das Risiko minimiert und gleichzeitig können Steuervorteile genutzt werden.

 

2. Sparerpauschbetrag:

Bei ETFs wird beim Verkauf von Anteilen keine Abgeltungssteuer fällig, solange der Verkaufserlös unter dem Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro (für Alleinstehende) bleibt.

 

3. Steuerliche Verlustverrechnung:

Kursverluste aus ETF-Investitionen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren.

 

4. Steueroptimierung durch Verkauf:

Anleger können durch geschicktes Timing den Verkauf von ETFs so gestalten, dass sie von steuerlichen Vorteilen profitieren. Beispielsweise können ETFs nach einer einjährigen Haltedauer steuerfrei verkauft werden, oder Anleger können ETFs mit Kursverlusten verkaufen, um diese steuerlich zu nutzen

 

Möchten Sie bei ETFs Steuern sparen, sollten Sie sich für einen ETF-Sparplan entscheiden
Möchten Sie bei ETFs Steuern sparen, sollten Sie sich für einen ETF-Sparplan entscheiden

ETFs vs. Aktien

 

Im Vergleich zu anderen Anlageformen wie Aktien oder Investmentfonds sind ETFs in der Regel steuereffizienter. Das liegt daran, dass ETFs passiv verwaltet werden und in der Regel weniger Transaktionen und Umschichtungen durchgeführt werden als aktiv gemanagte Fonds. Dadurch fallen weniger Transaktionskosten an, und die Rendite kann höher ausfallen. Zudem haben Anleger bei ETFs oft mehr Flexibilität bei der Besteuerung, da sie die Wahl haben zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs. Je nach Anlagehorizont und Steuersituation kann die Wahl der passenden ETF-Strategie zu einer deutlichen Reduzierung der Steuerlast führen.

ETF-Steuerregelungen in Österreich und der Schweiz

 

Österreich: 

In Österreich unterliegen ETFs ebenfalls der Kapitalertragssteuer, die derzeit 27,5% beträgt. Diese Steuer wird auf die Kursgewinne und Dividendenerträge erhoben, die aus der Investition in ETFs resultieren. Thesaurierende ETFs werden jedes Jahr mit einer pauschalen Besteuerung von 60% auf den reinvestierten Gewinn belastet, die sogenannte "Deckelbesteuerung". Anleger haben jedoch die Möglichkeit, diese Steuer auf Antrag hin individuell berechnen zu lassen.

 

Schweiz:

In der Schweiz unterliegen ETFs der Verrechnungssteuer, die derzeit 35% beträgt. Die Verrechnungssteuer wird auf Dividendenerträge erhoben, die aus der Investition in Schweizer oder ausländische ETFs resultieren. Kursgewinne aus ETF-Investitionen sind in der Regel steuerfrei. Bei thesaurierenden ETFs wird die Verrechnungssteuer auf den angesammelten Ertrag berechnet, wenn dieser ausgeschüttet oder der ETF verkauft wird. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte ETF-Arten und Anlegergruppen.

Fazit und Zukunfstausblick: ETFs und Steuern

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ETFs in der Regel steuereffizienter sind als andere Anlageformen wie Aktien oder aktiv gemanagte Fonds. Anleger haben bei ETFs oft mehr Flexibilität bei der Besteuerung, insbesondere bei der Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs. Zur Steueroptimierung von ETF-Investitionen können Anleger verschiedene Strategien nutzen, wie z.B. die Verlustverrechnung oder die Auswahl steuereffizienter ETFs. Für Anleger, die in ETFs investieren möchten, empfiehlt es sich, sich vorab ausführlich über die steuerlichen Aspekte zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Dabei sollten individuelle Steuersituation, Anlagehorizont und die Wahl der richtigen ETF-Strategie berücksichtigt werden.

In Zukunft werden ETFs voraussichtlich weiter an Bedeutung gewinnen, insbesondere in Zeiten von Niedrigzinsen und volatilen Märkten. Dabei wird auch die steuerliche Behandlung von ETFs in den verschiedenen Ländern und Regionen eine wichtige Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Änderungen der Steuergesetzgebung. Anleger sollten deshalb die Entwicklungen in diesem Bereich im Auge behalten und gegebenenfalls ihre Anlagestrategie anpassen.


Felix Wolf

Felix Wolf

Redakteur

Master-Student der Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Ökonometrie, Finanzen und Wirtschaftspolitik.

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