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Altersvorsorge im Check: Private Rentenversicherung auf dem Prüfstand

Autor: Heino Zießnitz · Zuletzt aktualisiert: 18.09.25

Versicherungen · 10 Min. Lesedauer

Altersvorsorge im Check: Private Rentenversicherung auf dem Prüfstand - Titelbild

Lohnt sich eine Lebensversicherung?

 

Unsere Antwort:

 

  1. Risikolebensversicherung = ja
  2. Kapitalbildende Lebensversicherung = nein

 

Finanzexperten raten Anlegern, die Versicherung des eigenen Lebens und die Kapitalanlage voneinander zu trennen. Günstiger ist es, eine Risikolebensversicherung mit separaten Geldanlagen in unterschiedlichen Assetklassen zu kombinieren.

 

 

Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

 

  • Mit einer Risikolebensversicherung können Menschen finanziell unterstützt werden, für den Fall, dass der Versicherungsnehmer stirbt.
  • In der Regel ist das diejenige Person in einer Familie, die wirtschaftlich besonders wichtig ist (Hauptverdiener).
  • Wenn diese Person stirbt, hat die überlebende Familie für die erste Zeit ein finanzielles „Polster“.

 

Ist eine Kapitallebensversicherung sinnvoll?

 

  • Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist heutzutage nicht mehr sinnvoll.
  • Sie ist eine Mischung aus Risikoabsicherung und Vermögensbildung.
  • Die kapitalbildende Lebensversicherung mehr Nachteile als Vorteile
  • Nur alte Verträge mit einer hohen Verzinsung (bis zu 4%) können vorteilhaft sein.

 

Einziger Vorteil: Eine Lebensversicherung ist eine krisensichere Kapitalanlage.

Welche Lebensversicherungen gibt es?

 

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal bei Lebensversicherungen hat man die Wahl zwischen Risikolebensversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen.

 

Diese Lebensversicherungen unterscheiden sich wie folgt:

 

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • ‌Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Alternativen zu Lebensversicherungen

Risikolebensversicherung
 

  • Zweck: Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall
  • Laufzeit: Befristet (z.B. bis Kredit abbezahlt ist) oder lebenslang
  • Beiträge hängen ab von: Alter, Gesundheit, Lebensweise, Versicherungssumme und Laufzeit
  • Vorteile: Garantierte Auszahlung im Todesfall, Absicherung der Familie oder Partner, meist steuerfrei (außer evtl. Erbschaftssteuer)
  • Nachteile: Hohe Prämien bei Risiken (Rauchen, Alter, Hobbys); Nutzen nur für Begünstigte, nicht für den Versicherten selbst

Kapitallebensversicherung
 

Prinzip: Kombination aus Sparvertrag und Todesfallschutz. Beiträge werden angelegt, am Ende gibt es Garantiesumme plus Überschüsse.
Steuern Altverträge: (vor 2005, mind. 12 Jahre Laufzeit): Gewinne steuerfrei, oft hohe Garantiezinsen.
Steuern Neuverträge: (ab 2005): Gewinne steuerpflichtig, nur teilweise steuerbegünstigt bei langen Laufzeiten und später Auszahlung.

 

Vorteile: Sicherheit, planbare Auszahlung, teils Beleihung möglich.
Nachteile: Hohe Kosten, niedrige Rendite (seit 2017 max. 0,9 % Garantie), lange Laufzeit, Verluste bei vorzeitigem Ausstieg.

 

Fazit: Lohnt sich heute kaum noch – nur Altverträge sind attraktiv.

Fondsgebundene Lebensversicherung

 

Prinzip: Kombination aus Todesfallschutz und Fondsanlage. Keine garantierten Zinsen, Risiko liegt komplett beim Versicherungsnehmer.
Vorteile: Chance auf höhere Rendite bei steigenden Aktienkursen, meist flexible Fondsumschichtung möglich.
Nachteile: Sehr hohe Kosten, Totalverlustrisiko, keine Garantien, oft unzureichender Todesfallschutz.

 

Fazit: Hohe Risiken bei unklarer Rendite. Besser Todesfallschutz und Kapitalanlage getrennt abschließen, etwa über ETFs.

Private Rentenversicherung
 

  • Zweck: Schließt die Versorgungslücke zur gesetzlichen Rente durch monatliche Beiträge und spätere Rentenzahlungen oder Einmalzahlung.
  • Funktionsweise: Kapital wird angespart, nach Abzug von Kosten verzinst und ab Rentenbeginn ausgezahlt – meist lebenslang.
  • Vorteile: Wahl zwischen lebenslanger Rente oder Einmalzahlung, steuerliche Begünstigung bei Auszahlung (nur Ertragsanteil wird versteuert).
  • Nachteile: Sehr hohe Kosten, niedriger Garantiezins (0,9 %), geringe Rendite, lange Bindung, keine staatliche Förderung.
  • Fazit: Kaum lohnend, da Rendite meist unter der Inflation liegt.

Alternativen zu Lebensversicherungen
 

Gibt es sinnvolle Alternativen zur Lebensversicherung?

 

Lebensversicherungen sind nur für die Absicherung des eigenen Ablebens geeignet, nicht zur Kapitalbildung. Es gibt aber noch andere Investitionsmöglichkeiten, um  z.B. die Versorgungslücke im Renteneintrittsalter zu schließen:

 

  • Riester-Rente, Rürup-Rente (staatlich geförderte Rentenprogramme des Bundes)
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Fondssparpläne auf ETF-Basis
  • Immobilienkauf oder -finanzierung als Altersvorsorge
  • Alternative Investments
  • US Life Settlements (Kauf fremder Lebensversicherungen als Kapitalanlage mit sicherer Rendite und guter Wertentwicklung)

Das Diagramm zeigt, wie sich das Kapital einer kapitalbildenden Lebensversicherung (mit 2 % jährlicher Rendite) im Vergleich zu einem ETF (mit 7 % jährlicher Rendite) über einen Zeitraum von 30 Jahren entwickelt. Der ETF wächst aufgrund der höheren Rendite deutlich schneller als das der kapitalbildenden Lebensversicherung. ​​

 

Vergleich Lebensversicherung vs. ETF

 

Die Renditen einer kapitalbildenden Lebensversicherung (KLV) und eines ETFs über einen Zeitraum von 30 Jahren unterscheiden sich erheblich, vor allem aufgrund der Struktur, Kosten und Anlagestrategien beider Produkte.

 

  • Rendite: Ein ETF hat ein wesentlich höheres Renditepotenzial als eine kapitalbildende Lebensversicherung, allerdings auch ein höheres Risiko.

 

  • Kosten: ETFs sind kostengünstiger und erlauben eine höhere Kapitalvermehrung.

 

  • Sicherheit: Die KLV bietet Sicherheit und planbare Auszahlungen, während ETFs Schwankungen ausgesetzt sind, jedoch langfristig bessere Renditen bringen.

 

Beispielrechnung über 30 Jahre:

 

Kapitalbildende Lebensversicherung:

  • Beiträge von 1.000 € pro Jahr
  • jährliche Rendite 2 %.
  • nach 30 Jahren beträgt das Endkapital etwa 41.000 €.

 

ETF:

  • Einlage von 1.000 € pro Jahr
  • jährliche Rendite 7 %.
  • nach 30 Jahren beträgt das Endkapital etwa 94.500 €.

 

 

 

 

Kapitalbildende Lebensversicherung (KLV)

 

ETF (börsengehandelter Fonds)
Durchschnittliche Rendite
  • jährliche Rendite von etwa 1-3 %
  • im Durchschnitt bei etwa 6-8 % pro Jahr
Kostenstruktur
  • hohe Abschluss- und Verwaltungskosten
  • Provisionen für den Vermittler und Verwaltungskosten
  • sehr niedrige Verwaltungskosten
  • keine Abschlussgebühren
  • oft keine Provisionen
Sicherheit
  • garantierte Auszahlung oder Mindestverzinsung
  • sichere, aber wenig ertragreichen Anlageform 
  • keine garantierte Auszahlung 
  • Schwankungen an den Aktienmärkten können zu kurzfristigen Verlusten führen
  • auf lange Sicht hohe Rendite
Steuerliche Behandlung
  • Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr ist teilweise steuerfrei
  • häftige Besteuerung des Ertragsanteils
  • Gewinne aus ETFs unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
  • Freibetrag von 1.000 € pro Person

 

Welchen Rückkaufswert haben Lebensversicherungen?

 

Lebensversicherungen haben oft einen sehr geringen Rückkaufswert. Gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss sind die Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens höher als das eingezahlte Kapital.  Allein die Provision des Maklers liegt bei 2,5 bis 5,0% der Versicherungssumme.

 

Nimmt man beispielsweise eine 100.000 €-Lebensversicherung, dann sind das schon 2.500€ - 5.000€ Provision, die vom Rückkaufswert abgezogen werden. Rechnet man mit 250 € Beitrag im Monat, dann bezahlt man allein für die Provision des Maklers 1-2 Jahre Beitrag allein dafür. Dazu kommen weitere Verwaltungskosten, Gewinnmarge und Stornokosten des Versicherers.

 

Es ist also auf keinen Fall zu empfehlen, eine "neue Lebensversicherung" nach kurzer Vertragslaufzeit zu kündigen, die Verluste dabei sind enorm. Sollte sich der Versicherte wegen eines finanziellen Engpasses die monatlichen Beiträge gerade nicht mehr leisten können, empfielt sich eine Beitragsfreistellung. Die Versicherungsleistung reduziert sich um die fehlenden Beiträge, aber der Versicherungsschutz bleibt bestehen.

 

Sind die Beiträge nur noch wenige Jahre bis zum Vertragsende zu entrichten, ist es auf keinen Fall ratsam, die Versicherung zu kündigen. Ein Alternative zur Kündigung ist der Verkauf der Lebensversicherung.
 


Verkauf der Kapital - Lebensversicherung

 

Es gibt in Deutschland einige wenige Anbieter, die Lebensversicherung aufkaufen. Sie müssen dafür ein Kapital von mindestens 15.000 € angespart haben und über eine bestimmte Laufzeit bezahlt worden sein. Der Käufer zahlt für eine Lebensversicherung in der Regel etwas mehr als den Rückkaufwert, der bei Kündigung von der Versicherung gezahlt wird. Wenn beim Verkauf einer Lebensversicherung ein Gewinn aus dem Überschuss zwischen eingezahltem Kapital und Verkaufserlös erzielt wird, ist dieser steuerpflichtig.

Sind Erträge aus Lebensversicherungen steuerpflichtig?

 

Risikolebensversicherung

Auszahlung im Todesfall ist einkommensteuerfrei; Erbschaftssteuer kann anfallen, wenn Freibeträge überschritten werden. Beiträge sind begrenzt absetzbar.

 

Kapitallebensversicherung vor 2005

In der Regel steuerfrei (bei Laufzeit ≥ 12 Jahre, mind. 5 Jahre Beiträge, erster Beitrag bis 31.03.2005).

 

Kapitallebensversicherung ab 2005

Erträge sind steuerpflichtig; bei Rentenzahlungen immer steuerpflichtig.
Vorzeitige Kündigung/Verkauf: Auf Gewinne fällt 25 % Abgeltungssteuer an (nicht bei Altverträgen vor 2005).

Lebensversicherungen und die Erbschaft

 

Bezugsberechtigte Person

Der Versicherungsnehmer kann im Vertrag eine beliebige Person einsetzen, die im Todesfall die Versicherungssumme erhält – auch wenn diese nicht gesetzlicher Erbe ist.

 

Mit Bezugsberechtigung 

Die Versicherung fällt nicht in den Nachlass, Erben haben keinen Anspruch. Ausnahme: Pflichtteilsergänzungsansprüche sind möglich.

 

Ohne Bezugsberechtigung

Die Auszahlung wird Teil des Nachlasses und nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge verteilt.
Steuern: Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei, kann aber der Erbschaftssteuer unterliegen, wenn Freibeträge überschritten werden.

 

Gestaltungsspielraum

Durch die Benennung eines Bezugsberechtigten kann der Versicherungsnehmer den Nachlass gezielt steuern – auch zugunsten nicht verwandter Personen.


Heino Zießnitz

Heino Zießnitz

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