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Photovoltaikanlagen und Steuern: Was Sie wissen müssen

Autor: Felix Wolf · Zuletzt aktualisiert: 02.02.24

Finanzen Politik Nachhaltigkeit · 9 Min. Lesedauer

Photovoltaikanlagen und Steuern: Was Sie wissen müssen - Titelbild

Photovoltaikanlagen, also Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie, sind in Deutschland aufgrund des wachsenden Bewusstseins für erneuerbare Energien und des Ausstiegs aus der Atomenergie in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Dabei spielen auch Steuern bei Photovoltaik eine wichtige Rolle, da eine mögliche Investition erhebliche Kosten verursacht und die steuerlichen Auswirkungen bei der Finanzierung und Betreibung der Anlage von großer Bedeutung sein können. In diesem Kontext ist es wichtig zu verstehen, welche steuerlichen Aspekte bei der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen in Deutschland zu beachten sind.

Was sind Photovoltaik Steuern und welche Arten von Steuern müssen für Photovoltaikanlagen gezahlt werden?

 

Photovoltaik Anlagen sind nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich relevant. Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaik Anlagen anfallen können. In der Regel fallen sowohl direkte als auch indirekte Steuern an. Zu den direkten Steuern zählen beispielsweise die Einkommensteuer und gegebenenfalls die Gewerbesteuer, die auf Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage anfallen können. Auch die Vergnügungsteuer ist eine direkte Steuer, sie wird aber selbstverständlich nicht auf Photovoltaikanlagen erhoben. Indirekte Steuern hingegen werden auf den Kauf von Solaranlagen erhoben und können beispielsweise die Mehrwertsteuer und Zölle umfassen. Es ist daher wichtig, sich vor der Installation einer Photovoltaik Anlage über die verschiedenen Steuerarten und deren mögliche Auswirkungen zu informieren. So können Einsparungen bei der Einkommens- und Gewerbesteuer durch den Betrieb der Anlage in einigen Fällen die Kosten der Installation übersteigen. Wenn Sie sie sich nicht nur für die Investition in Photovoltaikanlagen direkt, sondern auch für die Investition in Solar-Aktien interessieren, dann finden Sie hier einen sehr interessanten Bericht.

Was sind direkte und indirekte Steuern?

Direkte Steuern sind Steuern, die direkt von einer Person oder einem Unternehmen an den Staat gezahlt werden. Die Höhe der Steuer hängt direkt von der Höhe des Einkommens oder Vermögens des Steuerpflichtigen ab. Ein Beispiel für eine direkte Steuer ist die Einkommenssteuer oder die Vermögenssteuer.

Indirekte Steuern sind Steuern, die von Verbrauchern auf Produkte oder Dienstleistungen erhoben werden, die sie kaufen. Diese Steuern sind in den Verkaufspreis des Produkts oder der Dienstleistung eingebettet und werden vom Verkäufer an den Staat abgeführt. Ein Beispiel für eine indirekte Steuer ist die Umsatzsteuer oder die Verbrauchssteuer auf Tabak oder Alkohol.

Photovoltaik Steuern absetzen: Möglichkeiten und Vorteile

 

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kann in der Regel von verschiedenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. Eine wichtige Möglichkeit ist die lineare Abschreibung von 5% pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren. Außerdem können bestimmte Anschaffungskosten, wie beispielsweise die Anschaffungskosten für die Solarpaneele oder die Montagekosten, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und somit von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass die Anlage gewerblich genutzt wird oder die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Auch der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom kann steuerlich berücksichtigt werden. Hierfür muss der Betreiber der Anlage lediglich den selbstgenutzten Stromverbrauch in der Steuererklärung angeben. 

Einkommensteuer-Befreiung für Photovoltaikanlagen seit 2022: Regelungen und Folgen

 

Seit dem 1. Januar 2022 sind Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung von der Einkommensteuer befreit – rückwirkend bis zum gleichen Datum. Kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp sind grundsätzlich von der Steuerbefreiung betroffen. Für eine Anlage, um von der Steuerbefreiung zu profitieren, muss sie maximal 30 kWp leisten und auf einem Einfamilienhaus, einem dazugehörigen Nebengebäude oder einem Gebäude, das keinen Wohnzwecken dient, installiert sein. Die Gesamtleistung der auf Dich oder eine Kapitalgesellschaft angemeldeten PV-Anlagen darf insgesamt 100 kWp nicht überschreiten. Die Einkommensteuer-Befreiung führt zu einer bürokratischen Erleichterung und Vorteil für Anlagenbetreiber. Allerdings kann sie auch ein Nachteil sein, da Abschreibungen und Sonderabschreibungen der Anschaffungskosten für von der Einkommensteuer befreite Photovoltaikanlagen nicht mehr möglich sind. Es ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, wie mit einem Investitionsabzugsbetrag umgegangen wird, der 2021 gebildet wurde, wenn die Photovoltaikanlage 2022 rückwirkend von der Einkommensteuer befreit ist. Warum Photovoltaik oft kritisiert wird, erfahren sie hier. Es ist wichtig zu beachten, dass es auch in Zukunft Änderungen bei den Solaranlagen Steuern geben kann, wie zum Beispiel der kürzlich eingeführte Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen. Daher ist es ratsam, sich stets über aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu halten.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung von der Einkommensteuer befreit
Seit dem 1. Januar 2022 sind Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung von der Einkommensteuer befreit

Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen: Das hat sich 2023 geändert

 

Seit dem 1. Januar 2023 wird beim Kauf und der Installation von Photovoltaik-Anlagen und dazugehörigen Stromspeichern keine Umsatzsteuer mehr fällig. Dies bedeutet, dass auf eine eigentlich steuerpflichtige Ware derzeit ein Nullsteuersatz anwendbar ist, was auf eine EU-Richtlinie aus dem April 2022 zurückzuführen ist. Die Regelung gilt für die Lieferung und Montage von Solarpaneelen auf und in der Nähe von Wohngebäuden sowie öffentlichen und anderen gemeinnützigen Gebäuden. Hierbei muss der Anlagenbetreiber die PV-Anlage selbst betreiben und die Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes oder in unmittelbarer Nähe installieren. Diese steuerliche Entlastung ist für viele Interessenten ein Anreiz, in die Photovoltaik-Technologie zu investieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zudem entfallen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab 2023 die Steuern auf den Eigenverbrauch von Solarstrom.

 

Sie wollen von der Energiewende profitieren? So geht’s: Digitales Investment in erneuerbare Energien.

 

Die Befreiung von Photovoltaik Steuern bzw. von Solaranlagen Steuern soll dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen. Auch die MAGNA Real Estate AG, ein Immobilienunternehmen, das sich auf die Projektentwicklung von Wohn-, Büro- und Sozialimmobilien spezialisiert hat, setzt auf Nachhaltigkeit. In Eigenregie oder durch Joint-Venture-Partnerschaften begleitet das Unternehmen Projektentwicklungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg und setzt dabei auf höchste Qualität in der Umsetzung und im Vertrieb der Projekte.

Fazit

Photovoltaikanlagen sind nicht nur eine ökologische Alternative zur Energiegewinnung, sondern auch steuerlich relevant. Wer eine Anlage betreibt oder plant, sollte sich über die verschiedenen Steuerarten und möglichen Abschreibungsmöglichkeiten informieren. Die Einkommensteuer-Befreiung für Solarstrom seit 2022 kann für Anlagenbetreiber eine Erleichterung bedeuten, bringt aber auch einige Einschränkungen mit sich. Die neue Regelung, wonach beim Kauf und der Installation von Photovoltaik-Anlagen keine Umsatzsteuer mehr fällig ist, ist eine weitere Entlastung für Anlagenbetreiber und ein weiterer Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit.


Felix Wolf

Felix Wolf

Redakteur

Master-Student der Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Ökonometrie, Finanzen und Wirtschaftspolitik.

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