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Autor: Felix Wolf · Zuletzt aktualisiert: 06.01.23
Wirtschaft
Politik · 5 Min. LesedauerDie Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Damit fließt sie vollständig den Gemeinden zu. Der Gedanke dahinter: Derjenige der Geld für Vergnügen hat, hat auch genügend Geld mehr Steuern zu bezahlen.
Mit Ausnahme von Berlin, Hamburg, Bremen, Bayern und dem Saarland haben alle Bundesländer die Vergnügungssteuer in ihren jeweiligen Kommunalabgabengesetzen geregelt und dort die Grundlagen standardisiert, auf denen die Gemeinden diese Steuer erheben dürfen. Die Vergnügungssteuer wird auf Eintrittskarten für Veranstaltungen, auf die Benutzung von Geldspielautomaten und mittlerweile auch auf sexuelle Dienstleistungen erhoben. In den meisten Gemeinden wird nur die Spielautomatensteuer oder die Eintrittskartensteuer erhoben. In Frankfurt am Main zum Beispiel wird die Option genutzt, sexuelle Dienstleistungen zu besteuern.
Steuergegenstand dieser Art der Vergnügungssteuer sind Glücksspielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit. Die Steuer richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Geräte, dem Umsatz oder einem Pauschalsatz. In den meisten größeren Gemeinden, die eine Vergnügungssteuer auf der Grundlage des Spielumsatzes erheben, wird ein Satz von 10 bis 13 % auf den Umsatz erhoben, ungeachtet des Aufstellungsortes und der Anzahl der Geräte. Die Einnahmen aus der Spielautomatensteuer stiegen in den letzten Jahren von 201 Mio. € (2006) auf 1.071 Mio. € (2018). In den beiden Folgejahren sanken die Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie in absoluter Höhe, stiegen aber in ihrem relativen Anteil am Bruttospielertrag. Beispiele für die Kartensteuer sind vor allem Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Kino- oder Theaterbesuche. Der Steuerbetrag wird in der Regel auf der Grundlage des Preises oder der Anzahl der ausgestellten Eintrittskarten in Form von Pauschalbeträgen erhoben.
Swingerclubs, Striptease-Bars, Bordelle oder "Wellness-Tempel" sind seit 2003 sozusagen "vergnügungsteuerpflichtig". Doch wie hoch ist die Vergnügunsteuer? Die Erhebung der Steuer ist von Kommune zu Kommune sehr verschieden ausgestaltet. In Bonn zum Beispiel müssen Straßenprostituierte für 6 € pro Tag ein Ticket an einem Automaten kaufen. Das bringt Bonn etwa 35.000 € pro Jahr ein. In Köln zahlen Swingerclubs, Striptease-Bars usw. 3 € pro 10 Quadratmeter Fläche und Tag, während das Prostitutionsgewerbe pauschal mit 6 € pro Sexdienstleister und Tag belastet wird. Die Stadt Soltau erhebt Vergnügungssteuer auf das Anbieten von sexuellen Handlungen gegen Entgelt, z. B. in Wohnwagen und Kraftfahrzeugen. Insgesamt ist die Prostitutionssteuer jedoch weit weniger verbreitet als die Spielautomatensteuer oder die Kartensteuer.
2020 und 2021 brachen die Einnahmen die mit der Vergnügungsteuer erzielt wurden, stark ein. Mittlerweile geht es diesbezüglich aber wieder bergauf. So haben beispielsweise die Kommunen in Sachsen-Anhalt in den ersten drei Quartalen 2022 7,8 Millionen Euro an Vergnügungssteuer eingenommen. Das waren rund 4,5 Millionen Euro mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, wie das Statistische Landesamt in Halle mitteilte. Demnach stiegen die Einnahmen damit um 141 Prozent und lagen um 11 Prozent unter dem Niveau vor der Einführung von Corona. 107 von 215 Gemeinden in Sachsen-Anhalt nahmen bis zum 30. September 2022 insgesamt rund 5,1 Millionen Euro an Vergnügungssteuer ein. 108 Gemeinden haben nach Angaben des Statistischen Landesamtes in den ersten drei Quartalen 2022 keine Vergnügungssteuer eingenommen.
Felix Wolf
Redakteur
Master-Student der Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Ökonometrie, Finanzen und Wirtschaftspolitik.
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