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Policenkonzept24: Lebensversicherung prüfen, Rückforderung bewerten und Ansprüche klären

Autor: Thomas Breithaupt · Zuletzt aktualisiert: 25.07.26

Versicherungen · 10 Min. Lesedauer

Policenkonzept24: Lebensversicherung prüfen, Rückforderung bewerten und Ansprüche klären - Titelbild

Viele Lebens- und Rentenversicherungen erfüllen heute nicht mehr die Erwartungen, mit denen sie ursprünglich abgeschlossen wurden. Hohe Kosten, schwer nachvollziehbare Abrechnungen, gesunkene Überschüsse und enttäuschende Auszahlungen führen dazu, dass Versicherte ihre Verträge zunehmend kritisch prüfen.

 

Genau hier setzt Policenkonzept24 an. Das Frankfurter Unternehmen unterstützt Versicherungsnehmer dabei, bestehende, gekündigte oder bereits ausgezahlte Policen auf mögliche Rückforderungsansprüche untersuchen zu lassen. Im Mittelpunkt steht nicht die vorschnelle Kündigung, sondern eine strukturierte Bewertung der vertraglichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation.

 

Nach eigener Darstellung arbeitet Policenkonzept24 dafür mit Versicherungsexperten, Gutachtern, Versicherungsmathematikern und spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Ziel ist es, festzustellen, ob Versicherte lediglich mit einer schwachen Vertragsentwicklung leben müssen oder ob sich konkrete Ansprüche gegenüber dem Versicherer begründen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Policenkonzept24 prüft mögliche Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen. Dabei können nicht nur laufende, sondern auch gekündigte, beitragsfrei gestellte oder bereits ausgezahlte Verträge berücksichtigt werden.
  • Eine Kündigung führt in der Regel lediglich zur Auszahlung des Rückkaufswerts. Bei einer vertieften Prüfung wird dagegen untersucht, ob beispielsweise fehlerhafte Belehrungen, nicht nachvollziehbare Kosten, unvollständige Vertragsinformationen oder Fehler bei der Abrechnung weitere Ansprüche begründen können.
  • Die erste Prüfung wird nach Unternehmensangaben kostenfrei und unverbindlich angeboten. Bei grundsätzlich geeigneten Fällen soll sich anschließend ein Ansprechpartner aus dem Partnernetzwerk melden. Policenkonzept24 nennt dafür einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden.
  • Das Unternehmen bezeichnet insbesondere ältere kapitalbildende und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen als prüfenswert. In früheren Unternehmensangaben wurden Verträge ab Mitte der 1980er Jahre und ein Rückkaufswert von mindestens 10.000 Euro als mögliche Ausgangskriterien genannt.
  • Ob ein Vertrag tatsächlich geeignet ist, muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.

Warum Lebensversicherungen heute neu bewertet werden


Kapitalbildende Lebensversicherungen galten über Jahrzehnte als verlässlicher Baustein der Altersvorsorge. Sie sollten Vermögensaufbau, Todesfallschutz und eine planbare Auszahlung miteinander verbinden. Viele Versicherte wollten mit der späteren Leistung eine Rentenlücke schließen, eine Immobilie entschulden oder zusätzliche finanzielle Sicherheit schaffen.

 

Bei zahlreichen Verträgen blieb die tatsächliche Entwicklung jedoch hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Abschluss- und Verwaltungskosten, niedrigere Zinsen, komplexe Überschussmodelle und lange Vertragslaufzeiten können die Rendite erheblich beeinflussen. Besonders deutlich wird das häufig erst bei einer Kündigung oder beim regulären Ablauf der Police.

 

Auch die steuerliche Behandlung hat sich verändert. Während ältere Verträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt waren, gelten für ab 2005 abgeschlossene Versicherungen andere Regeln. Die frühere steuerliche Sonderstellung der Kapitallebensversicherung ist damit schwächer geworden.

 

Eine enttäuschende Auszahlung begründet allerdings nicht automatisch einen Rückforderungsanspruch. Entscheidend ist, ob sich in den Vertragsunterlagen, Belehrungen, Kostenberechnungen oder Abrechnungen konkrete Auffälligkeiten finden.

Policenkonzept24 als Schnittstelle zwischen Versicherten und Experten


Policenkonzept24 versteht sich als spezialisierte Anlaufstelle für Menschen, die Klarheit über ihre Lebens- oder Rentenversicherung gewinnen möchten. Das Unternehmen vermittelt nach eigener Darstellung den Zugang zu Fachleuten, die Verträge aus wirtschaftlicher, versicherungsmathematischer und rechtlicher Sicht beurteilen können.

 

Dieser Ansatz unterscheidet sich von einer klassischen Versicherungsvermittlung. Policenkonzept24 bietet nach eigener Darstellung keine neue Kapitalanlage als Ersatz für die bestehende Police an. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, ob der bisherige Vertrag ordnungsgemäß abgeschlossen, verwaltet und abgerechnet wurde.

 

Geprüft werden können unter anderem die Vertragsunterlagen, Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen, Kosteninformationen, Standmitteilungen, Überschussbeteiligungen, Rückkaufswerte und Ablaufabrechnungen. Erst aus dem Zusammenspiel dieser Informationen lässt sich erkennen, ob eine vertiefte Prüfung sinnvoll ist.

Unternehmensprofil: Wer steht hinter Policenkonzept24?

 

Die POLICENKONZEPT24 GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie wurde 2024 gegründet und wird im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 134048 geführt. Als Geschäftsanschrift wird der Opernplatz 14 in Frankfurt genannt. Geschäftsführer ist Marko Jelusic.

 

In der früheren Unternehmenskommunikation wurde der bayerische Kaufmann Heiko Vogel junior als Gründer des Projekts vorgestellt. Die operative und öffentliche Positionierung wird insbesondere mit Geschäftsführer Marko Jelusic verbunden.

 

Policenkonzept24 ist damit ein vergleichsweise junges Unternehmen in einem Markt, der durch eine große Zahl älterer Versicherungsverträge und einen wachsenden Informationsbedarf geprägt ist.

Geschäftsführung: Marko Jelusic setzt auf Prüfung statt vorschneller Kündigung

 

Marko Jelusic positioniert Policenkonzept24 als Ansprechpartner für Versicherte, die ihre Police nicht vorschnell kündigen oder als wirtschaftlich verloren abschreiben möchten. Nach seiner Darstellung soll zunächst geklärt werden, welche Ansprüche dem Kunden tatsächlich zustehen. Bei einer gewöhnlichen Kündigung wird grundsätzlich der vom Versicherer berechnete Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser kann insbesondere in den ersten Vertragsjahren oder bei hohen Kosten unter den eingezahlten Beiträgen liegen.

 

Eine Rückforderungsprüfung verfolgt einen anderen Ansatz. Sie untersucht, ob sich aus rechtlichen, rechnerischen oder vertraglichen Auffälligkeiten zusätzliche Forderungen ergeben. Policenkonzept24 beschreibt den eigenen Ansatz deshalb als individuell und fallbezogen. Das Unternehmen betont zugleich die Begleitung während des gesamten Prozesses. Kunden sollen nicht lediglich ein Prüfergebnis erhalten, sondern nachvollziehen können, welche Schritte möglich sind und welche Fachleute gegebenenfalls eingebunden werden.

Welche Verträge können geprüft werden?


Grundsätzlich können unterschiedliche Formen der privaten Lebens- und Rentenversicherung Gegenstand einer Prüfung sein. Dazu gehören insbesondere kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch verpfändete Policen.

 

In der früheren Unternehmensdarstellung wurden vor allem Verträge genannt, die seit Mitte der 1980er Jahre abgeschlossen wurden und einen Rückkaufswert von mindestens 10.000 Euro aufweisen. Diese Angaben sind als unternehmensbezogene Auswahlkriterien zu verstehen und ersetzen keine rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Auch ein niedrigerer Vertragswert schließt eine Prüfung nicht zwingend aus. Wirtschaftlich sinnvoll ist eine vertiefte Analyse jedoch vor allem dann, wenn der mögliche zusätzliche Anspruch in einem angemessenen Verhältnis zu Gutachter-, Rechts- und Verfahrenskosten steht.

Kündigung, Verkauf oder Rückforderung: Wo liegt der Unterschied?


Wer mit seiner Lebensversicherung unzufrieden ist, denkt häufig zuerst an eine Kündigung. In diesem Fall zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. Dieser Betrag enthält nicht automatisch sämtliche eingezahlten Beiträge, da Kosten, Risikobeiträge und die bisherige Vertragsentwicklung berücksichtigt werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt. Je nach Vertrag kann der Kaufpreis über dem Rückkaufswert liegen. Ein Verkauf beantwortet jedoch nicht automatisch die Frage, ob der Versicherer den Vertrag ursprünglich korrekt belehrt, verwaltet und abgerechnet hat.

 

Bei einer Rückforderungsprüfung werden dagegen mögliche weitergehende Ansprüche untersucht. Relevant können beispielsweise fehlerhafte Belehrungen, unvollständige Verbraucherinformationen, nicht nachvollziehbare Kosten, Berechnungsfehler oder Unstimmigkeiten bei Überschussbeteiligungen sein.

 

Die zentrale Empfehlung lautet deshalb: Vor einer Kündigung oder einem Verkauf sollte geprüft werden, welche Alternativen bestehen.

Warum jeder Rückforderungsanspruch individuell geprüft werden muss


Nicht jede schlecht gelaufene Lebensversicherung berechtigt zu einer Rückforderung. Eine niedrige Rendite oder persönliche Enttäuschung genügt allein nicht.

 

Für die Einordnung sind zahlreiche Faktoren wichtig:

Vertragsbeginn, Versicherungsart, übergebene Verbraucherinformationen, Form und Inhalt der Belehrung, Kostenstruktur, Standmitteilungen, Überschussbeteiligung, Rückkaufswert, Ablaufleistung und bisherige Kommunikation mit dem Versicherer.

 

Eine seriöse Prüfung muss deshalb zwischen drei Ebenen unterscheiden:

Erstens ist zu klären, ob die Abrechnung rechnerisch plausibel ist. Zweitens muss untersucht werden, ob der Versicherer seine Informations- und Vertragspflichten erfüllt hat. Drittens ist zu bewerten, ob ein möglicher Anspruch wirtschaftlich und rechtlich durchsetzbar erscheint.

 

Pauschale Aussagen über sichere oder besonders hohe Rückzahlungen wären daher unseriös. Policenkonzept24 kann vor allem dann einen Mehrwert bieten, wenn Erwartungen realistisch eingeordnet und die einzelnen Prüfungsschritte transparent dokumentiert werden.

Widerruf und Widerspruch: Warum die Belehrung wichtig ist


Bei älteren Lebens- und Rentenversicherungen kann die Widerrufs- beziehungsweise Widerspruchsbelehrung ein wichtiger Prüfpunkt sein. Nach der verbraucherrechtlichen Rechtsprechung können bei bestimmten Verträgen auch lange nach dem Abschluss noch Rechte bestehen, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung gravierende Fehler enthielt. Die rechtliche Grundlage und die Erfolgsaussichten hängen jedoch stark vom Vertragsmodell, dem Abschlussjahr und dem konkreten Wortlaut der Unterlagen ab.

 

Nicht jede sprachliche Ungenauigkeit führt automatisch zu einem zeitlich unbegrenzten Lösungsrecht. Ebenso ist ein möglicher Widerruf nicht in jedem Fall wirtschaftlich vorteilhaft. Die Auswirkungen auf Versicherungsschutz, Steuern, bereits erhaltene Leistungen und anrechenbare Kosten müssen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollten alte Verträge nicht allein anhand allgemeiner Muster oder Internetinformationen bewertet werden.

Die Rolle von Gutachten und Versicherungsmathematik


Lebensversicherungen beruhen auf komplexen Berechnungen. Neben den eingezahlten Beiträgen fließen Risikoanteile, Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Garantiezinsen, Überschüsse und gegebenenfalls Bewertungsreserven in die Vertragsentwicklung ein.

 

Eine versicherungsmathematische Analyse kann deshalb prüfen, ob die Abrechnung des Versicherers nachvollziehbar ist. Im Mittelpunkt können unter anderem die Berechnung des Rückkaufswerts, die Zuteilung von Überschüssen, die Berücksichtigung von Bewertungsreserven und die Darstellung der Ablaufleistung stehen.

 

Im Umfeld von Policenkonzept24 wird der Versicherungsmathematiker und Gutachter Prof. Dr. Philipp Schade als Fachmann für solche Fragestellungen genannt. Das Unternehmen verweist außerdem auf die Zusammenarbeit mit ehemaligen Führungskräften aus der Versicherungswirtschaft, Gutachtern und spezialisierten Rechtsanwälten.

 

Ein Gutachten allein setzt einen Anspruch allerdings noch nicht durch. Es kann vielmehr die rechnerische und fachliche Grundlage für Verhandlungen, anwaltliche Forderungen oder ein gerichtliches Verfahren schaffen.

 

Wie läuft die Prüfung bei Policenkonzept24 ab?


Der Prozess beginnt nach Unternehmensangaben mit einer kostenfreien und unverbindlichen Vorprüfung. Versicherte übermitteln zunächst grundlegende Angaben zum Vertrag und reichen die verfügbaren Unterlagen ein.

 

Für eine belastbare Prüfung werden in der Regel der Versicherungsschein, Vertragsbedingungen, Nachträge, Standmitteilungen, Kosteninformationen sowie Kündigungs- oder Ablaufabrechnungen benötigt. Auch Schriftwechsel mit dem Versicherer und vorhandene Beratungsdokumentationen können wichtig sein. Ergibt die Vorprüfung einen möglichen Ansatzpunkt, soll sich nach Angaben von Policenkonzept24 innerhalb von 72 Stunden ein Ansprechpartner melden. In einem persönlichen Gespräch werden der Vertrag, die offenen Fragen und das mögliche weitere Vorgehen besprochen.

 

Anschließend kann eine vertiefte Untersuchung erfolgen. Je nach Fall werden Gutachter, Versicherungsmathematiker oder Rechtsanwälte eingebunden. Erst nach dieser Auswertung lässt sich einschätzen, ob eine außergerichtliche Forderung, ein Vergleich oder ein gerichtliches Verfahren sinnvoll erscheint.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die erste Anfrage reichen häufig grundlegende Vertragsdaten. Je vollständiger die Dokumentation ist, desto genauer kann die Police später bewertet werden.

 

Besonders hilfreich sind:

 

  • Versicherungsschein und Nachträge
  • allgemeine und besondere Vertragsbedingungen
  • jährliche Standmitteilungen
  • Angaben zu Abschluss- und Verwaltungskosten
  • Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung
  • Kündigungs- oder Ablaufabrechnung
  • Beratungsprotokolle und bisheriger Schriftwechsel.

 

Fehlende Unterlagen können häufig beim Versicherer angefordert werden. Versicherte sollten deshalb auch bei älteren oder bereits beendeten Verträgen nicht vorschnell davon ausgehen, dass eine Prüfung unmöglich ist.

 

Für wen kann eine Prüfung besonders sinnvoll sein?

 

Eine Prüfung kann vor allem dann interessant sein, wenn die Auszahlung deutlich hinter früheren Prognosen zurückbleibt oder die Abrechnung schwer nachvollziehbar ist. Das gilt auch für Versicherte, die ihre Police bereits gekündigt haben oder deren Vertrag regulär ausgelaufen ist. Entscheidend ist, ob noch ausreichende Unterlagen vorhanden oder beschaffbar sind und ob konkrete rechtliche oder rechnerische Ansatzpunkte bestehen.

 

Besonders aufmerksam sollten Versicherte werden, wenn:

 

  • frühere Modellrechnungen stark von der tatsächlichen Auszahlung abweichen
  • Kosten und Abzüge nicht verständlich erklärt werden
  • die Belehrung unklar oder möglicherweise fehlerhaft erscheint
  • Zweifel an der Überschussbeteiligung oder den Bewertungsreserven bestehen,
  • er ausgezahlte Rückkaufswert überraschend niedrig ausfällt.

 

Eine Prüfung schafft zunächst Transparenz. Sie ist noch keine Garantie für eine erfolgreiche Rückforderung.

Policenkonzept24 und die mögliche Klagewelle


Marko Jelusic erwartet nach früheren Aussagen eine wachsende Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen um Lebens- und Rentenversicherungen. Er zieht dabei Parallelen zur Dynamik des Dieselskandals: Viele Verbraucher könnten betroffen sein, mögliche Ansprüche seien für Einzelne nur schwer erkennbar und würden häufig erst durch Gutachten und spezialisierte Rechtsberatung sichtbar.

 

Ob tatsächlich eine breite Klagewelle entsteht, bleibt offen. Dafür müssten geeignete Vertragskonstellationen, verbraucherfreundliche Rechtsprechung, wirtschaftlich tragfähige Verfahren und ausreichende Beweismittel zusammentreffen. Der Prüfbedarf dürfte dennoch steigen. Viele ältere Policen erreichen derzeit ihre Ablaufphase. Erst bei der endgültigen Auszahlung erkennen Versicherte, wie sich Kosten, Überschüsse und Zinsentwicklung über Jahrzehnte ausgewirkt haben.

 

Kosten und Kundennutzen bleiben zentrale Themen


Hohe Kosten können die Rendite einer kapitalbildenden Lebensversicherung erheblich mindern. In früheren Branchenanalysen wurden bei einzelnen Versicherern hohe Kostenquoten und Effektivkosten kritisiert. Der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Hermann Weinmann bezeichnete die Lebensversicherung in einer Veröffentlichung von 2025 als Instrument der Altersvorsorge als deutlich weniger attraktiv als in früheren Jahrzehnten.

 

Auch die BaFin beschäftigt sich regelmäßig mit Kosten, Transparenz und Kundennutzen bei Versicherungsanlageprodukten. Für Versicherte ist dabei nicht allein die Höhe der Auszahlung entscheidend. Ebenso wichtig ist, ob verständlich dargestellt wurde, welche Kosten abgezogen, welche Überschüsse gutgeschrieben und welche Leistungen tatsächlich erwirtschaftet wurden. Die Prüfung einer Police sollte deshalb nicht ausschließlich auf die Endsumme schauen, sondern auch auf den Weg, auf dem diese berechnet wurde.

Unternehmensentwicklung: Wachsender Prüfbedarf bei Altverträgen


Policenkonzept24 ist noch ein junges Unternehmen. Sein Geschäftsmodell trifft jedoch auf einen Markt mit einer großen Zahl älterer Lebens- und Rentenversicherungen. Viele dieser Verträge wurden unter wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen abgeschlossen, die sich inzwischen verändert haben. Gleichzeitig wächst bei Verbrauchern das Bewusstsein für Kosten, Widerrufsrechte und die Möglichkeit einer unabhängigen Nachberechnung.

 

Daraus ergibt sich für Policenkonzept24 ein relevantes Marktpotenzial. Entscheidend für die weitere Entwicklung wird sein, ob das Unternehmen nachvollziehbare Prüfprozesse, realistische Erfolgseinschätzungen und transparente Vergütungsmodelle anbieten kann.

 

Vertrauen entsteht in diesem sensiblen Bereich vor allem durch klare Informationen:

Wer übernimmt welche Aufgabe? Welche Kosten können nach der Vorprüfung entstehen? Wie werden Gutachter und Rechtsanwälte ausgewählt? Wer trägt das Prozessrisiko? Und was geschieht, wenn kein durchsetzbarer Anspruch festgestellt wird?

Warum Transparenz bei der Vergütung wichtig ist


Die kostenfreie Vorprüfung bedeutet nicht automatisch, dass auch sämtliche nachfolgenden Leistungen unentgeltlich sind. Eine vertiefte versicherungsmathematische Begutachtung, anwaltliche Vertretung oder gerichtliche Durchsetzung kann Kosten verursachen.

 

Vor einer Beauftragung sollten Versicherte deshalb schriftlich klären:

 

  • welche Leistungen kostenfrei sind
  • wann Gebühren entstehen
  • ob erfolgsabhängige Vergütungen vereinbart werden
  • wer Gutachter- und Anwaltskosten trägt
  • ob eine Rechtsschutzversicherung einbezogen werden kann
  • welche Folgen ein erfolgloses Verfahren hat.

 

Eine verständliche Kostenaufklärung ist nicht nur rechtlich wichtig, sondern auch entscheidend für die Glaubwürdigkeit des gesamten Angebots.

Fazit: Erst prüfen, dann über Kündigung oder Rückforderung entscheiden


Policenkonzept24 besetzt ein verbraucherrelevantes Marktsegment. Viele Versicherte wissen nicht, ob die enttäuschende Entwicklung ihrer Police lediglich auf niedrigen Renditen und hohen Kosten beruht oder ob darüber hinaus rechtliche beziehungsweise rechnerische Ansprüche bestehen. Das Unternehmen bietet eine erste Anlaufstelle für Menschen, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung strukturiert prüfen lassen möchten. Der Ansatz verbindet Vertragsanalyse, Versicherungsmathematik und rechtliche Bewertung.

 

Eine Rückforderung ist jedoch kein Automatismus. Nicht jeder Vertrag enthält relevante Fehler, und nicht jeder mögliche Anspruch lässt sich wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen. Der entscheidende Mehrwert liegt deshalb zunächst in der Transparenz.

 

Wer seine Police vor einer Kündigung, einem Verkauf oder der endgültigen Annahme einer niedrigen Auszahlung prüfen lässt, kann seine Handlungsoptionen besser einschätzen. Erst danach sollte entschieden werden, ob der Vertrag fortgeführt, beendet oder ein weitergehender Anspruch verfolgt wird.

Quellenverzeichnis


Policenkonzept24 – offizielle Website
Informationen zur Policenprüfung, zum Expertennetzwerk und zum Leistungsansatz.

 

Policenkonzept24 – kostenfreie Vertragsprüfung
Angaben zum Ablauf der Vorprüfung, zu geeigneten Verträgen und zur anschließenden Kontaktaufnahme.

 

SQUAREVEST: Policenkonzept24 – Rückkaufswert, Widerruf und Rückforderung im Check
Unternehmensprofil und Einordnung möglicher Rückforderungsansprüche.

 

SQUAREVEST: Policenkonzept24 – Lebensversicherung und Rückforderung
Beitrag zu Rückkaufswert, Rückforderung, Gutachten und möglicher Anspruchsdurchsetzung.

 

Business Leaders: Policenkonzept24 – Klagewelle bei LV-Rückforderungen erwartet
Beitrag über Geschäftsführer Marko Jelusic, das Expertennetzwerk und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen.

 

Business Leaders: Lebensversicherung zurückfordern – EuGH- und BGH-Urteile stärken Verbraucher
Einordnung der Rechtsprechung zu fehlerhaften Belehrungen und möglichen Rückabwicklungen.

 

SCOREDEX: Policenkonzept24 – Können Versicherte aus alten Lebensversicherungen heute noch Geld zurückfordern?
Analyse zu Rückforderungsmöglichkeiten, Gutachten, rechtlicher Prüfung und Verbraucherrelevanz.


Thomas Breithaupt

Thomas Breithaupt

Redakteur

Mit einer Leidenschaft für Technik- und Finanzthemen war der Schritt vom Physikstudium zum Wirtschaftsjournalismus vorprogrammiert. Das analytische Denkvermögen hilft, sachlich zu berichten und neben der Entwicklung von Software eine fundierte Berichterstattung zu erstellen. Zwischen den Recherchen hilft Sport dabei, einen klaren Kopf zu bewahren und hält fit für den Surfurlaub.

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