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Autor: Thomas Feldhaus · Zuletzt aktualisiert: 24.08.23
Finanzen Recht Versicherungen · 8 Min. Lesedauer
Um als Versicherungsmakler zu arbeiten, schließt man für gewöhnlich Verträge mit einem Versicherungsmaklervertrag ab. Für abgeschlossene Verträge erhält der Makler eine Provision, z.B. von Lebensversicherungen und weiteren Versicherungen. Ein Versicherungsmaklervertrag beinhaltet wichtige Klauseln, sodass man an bestimmte Produkte von Versicherungen und an verschiedene Verpflichtungen gebunden ist. Viele Versicherungsmakler sind nur für bestimmte Versicherungen tätig. Selbst wenn der Makler am Anfang von den eigenen Produkten völlig überzeugt ist, kann sich das im Laufe der Zeit ändern und man muss Versicherungen verkaufen, von denen man selbst nicht mehr überzeugt ist. Als freier Makler hat man die gesamte Palette von vielen Anbietern zur Verfügung und profitiert zusätzlich von digitalen Plattformen wie JDC diese anbietet.
Ein Versicherungsmaklervertrag legt die Grundlagen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler als Verwalter gegenüber der Versicherung oder anderen Parteien fest.
Als Versicherungsmakler bietet man Produkte von einer oder mehreren Versicherungen an. Dazu wird in dem Versicherungsmaklervertrag schriftlich festgelegt, was von der Seite der Versicherung erwartet wird und welche Pflichten der Makler während seiner Tätigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer hat. Dazu wird die Vergütung geregelt und welche Produkte angeboten werden dürfen. Ist man sich bei einem Vertrag unsicher, empfiehlt es sich immer, einen Anwalt zu konsultieren und eine rechtskräftige Aussage zu bekommen. Alternativ gibt es Vereine und Einrichtungen, wie die Industrie- und Handelskammer, die eine Erlaubnis in Deutschland entsprechend §34 d der Gewerbeordnung (GewO) für Makler ausstellen müssen.
Ein Versicherungsmaklervertrag wird in der Regel zwischen einer Person, dem Versicherungsmakler und einem Unternehmen (Versicherung) geschlossen. Dabei kann es zu Missverständnissen kommen, wenn zum Beispiel der Versicherungsnehmer ein Unternehmen ist und ein Vertreter den Vertrag abschließt und im Vertrag genannt wird. Die Parteien sollten so definiert sein, sodass auf beiden Seiten klar ist, ob es sich um ein Unternehmen (juristische Person) oder ein Mensch (natürliche Person) handelt.
Ja, der Versicherungsmaklervertrag ist notwendig, damit sich der Versicherungsmakler gegenüber der Versicherung als Bevollmächtigter ausweisen kann. Mit dem Vertrag wird der Makler zum Vermittler zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung.
Ein Versicherungsmaklervertrag muss klar festlegen, welche Versicherungssparten der Makler betreuen soll und welche Informationen weitergeben werden müssen. Als Makler muss man darauf achten, dass man nicht für Lücken im Versicherungsschutz haftbar gemacht werden kann, indem dies im Versicherungsmaklervertrag ausgeschlossen wird. Das sollte für jedes Versicherungsprodukt eindeutig festgehalten werden.
Höhe der Strafe bei Verstoß oder Verletzung von Klauseln im Versicherungsmaklervertrag. Wird keine Höhe einer möglichen Strafzahlung genannt, ist vor Gericht eine unbegrenzte Höhe möglich.
Als Makler erhält man für die Vermittlung eines Produkts meistens eine Courtage vom Anbieter. Der Versicherungsmaklervertrag erhält abhängig vom Produkt verschiedene Provisionen, entweder einmalig oder fortlaufend. Die Vergütungsregelung darf in keinem Versicherungsmaklervertrag fehlen, mit der Zusatzregelung, ob der Versicherungsmakler eigene Gebühren für Zusatzleistungen vom Kunden verlangen darf.
Das Thema Provision und Vergütung für den Versicherungsmakler ist ein brandaktuelles Thema, da die EU erst vor Kurzem über ein Provisionsverbot für Makler diskutiert, das neben Versicherungsmakler auch Finanzberater, Immobilienmakler und weitere betroffen hätte. Auch wenn es vorerst kein Provisionsverbot durch die EU gibt, wird dadurch das Interesse der EU für die Zukunft sichtbar.
Die Courtage oder Maklercourtage erhält ein Makler nach der erfolgreichen Vermittlung von einem Produkt. Beispielsweise eine Versicherung, eine Immobilie oder einen Fonds. In der Regel zahlt der Auftraggeber wie Versicherungen die Vergütung/Provision, sodass die Höhe unabhängig von dem Kunden und dem Makler selbst ist.
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Ein Versicherungsmakler muss dem Gesetz nach die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflicht gegenüber seinen Kunden erfüllen. Da dies vom Gesetzgeber vorgegeben ist, muss dies nicht explizit im Versicherungsmaklervertrag erwähnt werden. Die genauen Pflichten sollten am besten bei der IHK oder etwas ausführlicher im Versicherungsvertragsgesetz - VVG nachgelesen werden.
Der Versicherungsmaklervertrag enthält aber in der Regel Pflichten zur Beratung der Kunden, nachdem ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Dazu zählen Schadensfälle und allgemeine Informationen während der Vertragslaufzeit.
Damit der Versicherungsmakler seine Aufgaben erfüllen kann, ist er darauf angewiesen, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall oder bei der Änderung seiner Risikoverhältnisse alle nötigen Informationen an die Versicherung weiterleitet. Die digitale Lösung von JDC kann den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren und beschleunigt die Kommunikation von allen Parteien erheblich.
Ein Versicherungsunternehmen möchte natürlich die eigenen Versicherungen vermarkten und schließt mit den Versicherungsmaklern häufig entsprechende Verträge ab. Der deutsche Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass ein Versicherungsmakler eine hinreichende Zahl von Versicherungen vorlegt und daraus eine fachliche Empfehlung an den Versicherungsnehmer abgibt. Einzelne Klauseln für die Auswahl von Versicherern im Versicherungsmaklervertrag wurden bereits vor Gericht für ungültig erklärt.
Das deutsche Gesetz (VVG - §60 Beratungsgrundlage) gibt hier eine Ausnahmeregelung vor, wenn der Makler im ersten Kundenkontakt ausdrücklich darauf hinweist, dass er keine anderen Versicherungen anbieten darf oder kann.
Das Abtretungsverbot sorgt dafür, dass mögliche Ansprüche (z.B. fehlerhafte Beratung) nicht an Dritte abgetreten werden können. Je nach Formulierung sind davon andere Parteien betroffen. So kann die Versicherung mit der Formulierung „Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Auftraggebers gegen den Versicherungsmakler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.“ sicherstellen, dass nur der Makler von den Vereinbarungen im Vertrag betroffen ist. Dagegen kann ein Versicherungsnehmer z.B. die Ansprüche einer Lebensversicherung abgeben, um damit einen Kredit zu finanzieren.
Wie JDC berichtet, wurde § 308 BGB im Jahr 2021 ergänzt, wovon Versicherungsmakler und Berater betroffen sind. Der neue Teil regelt die Unwirksamkeit von bestimmten Abtretungsverboten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Verträgen. Da Versicherungsmaklerverträge häufig ein Abtretungsverbot beinhalten, ist es von besonderer Bedeutung.
Der Rechtsanwalt Reichow begründet die Änderung folgendermaßen: „Hintergrund der Abtretungsverbote war, dass der Kunde daran gehindert werden soll, etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler an Dritte zu übertragen und dann im Gerichtsprozess gegen den Versicherungsmakler als Zeuge aufzutreten. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, dürften solche Abtretungsverbote im Maklervertrag zukünftig nicht mehr wirksam sein.“
Dem Gesetz nach darf ein Vertrag nur geändert werden, wenn alle Parteien zustimmen. Die Änderungsklausel wird häufig im Versicherungsmaklervertrag verwendet, damit der Vertrag geändert werden kann, solange die Änderung rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wurde und der Kunde nicht widersprochen hat. Durch Schweigen stimmt man also Änderungen im Vertrag zu. Die Frist für einen gültigen Widerspruch ist vertraglich festgelegt und liegt meistens bei einem Monat, nachdem die schriftliche Änderung zugestellt wurde.
Im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden sich häufig Angaben zur Verwendung der persönlichen Daten zu Werbezwecken. Da einige Versicherungen Partner zur Verwaltung der Kunden haben, ist dafür ebenfalls eine Zustimmung notwendig. Als seriöser Anbieter ist die Zustimmung zu Werbezwecken meistens separat aufgeführt.
Die Vertragsdauer und Kündigungsfrist sollte generell in jedem Vertrag aufgeführt sein. Daher dürfen die Angaben auch nicht im Versicherungsmaklervertrag fehlen.
Ein Versicherungsmaklervertrag enthält häufig Angaben dazu, ob und wie der Vertrag an einen anderen Makler übergeben werden kann, damit die Rechtsnachfolge eindeutig festgelegt ist.
Als Versicherungsnehmer kann man jederzeit und ohne Angaben von Gründen den Versicherungsmaklervertrag kündigen. Dazu verschickt man die Kündigung am besten schriftlich per Post und Einschreiben. Dazu reicht ein einfacher Text aus, wie in vielen Musterschreiben vorgegeben: kuendigung.org, die-wirtschaftsexperten, kündigungsschreiben.de.
Mit digitalen Lösungen für Makler wie das iCRM von Jung, DMS & Cie. AG lassen sich alle Verträge zentral verwalten und auch problemlos kündigen.
Als Versicherungsmakler erhält man in der Regel ein Muster von der jeweiligen Versicherung für die einzelnen Versicherungen. Um einen Vergleich zu haben, lohnt es sich, ein Muster von einem Versicherungsmaklervertrag anzuschauen und einen Anwalt zu kontaktieren, wenn man etwas Ungewöhnliches feststellt.
Die IHK von verschiedenen Städten bietet vertrauenswürdige Muster für viele Verträge an. Als Kontrollinstanz für Versicherungsmakler kann man der IHK etwas mehr vertrauen als anderen Muster aus dem Internet.
Da es immer wieder neue Gesetzesänderungen gibt, sollte bei einem Muster immer auf das Datum geachtet werden. Ältere Muster von 2021 oder 2018 lassen sich für Versicherungsmaklerverträge finden.
Thomas Feldhaus
Redakteur
Wirtschaftsjournalist mit Faible für Unternehmensverantwortung und Leidenschaft für Radsport.
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