Neue Speicherregeln für Solarparks: Was MiSpeL für ASG Energie bedeutet
Autor: Heino Zießnitz · Zuletzt aktualisiert: 13.10.26
Nachhaltigkeit · 8 Min. Lesedauer
Vier MWp Photovoltaikleistung und fünf MWh Batteriespeicherkapazität plant die ASG-Gruppe im Hybrid-Energiepark Großpaschleben. Das Vorhaben steht für den Aufbau eines eigenen Anlagenbestands, dessen Erträge auch vom Zeitpunkt der Stromvermarktung abhängen.
Die am 1. Oktober 2026 beschlossenen MiSpeL-Regeln erweitern die Möglichkeiten, Solarstrom und Netzstrom in Speichern zu kombinieren. Welche Optionen sich daraus für ASG ergeben, muss anhand des konkreten Anlagen- und Messkonzepts geprüft werden.
Für den langfristigen Betreiber eines Solarparks zählt nicht allein, wie viel Strom seine Anlage erzeugt. Ebenso wichtig ist, zu welchen Preisen er ihn verkaufen kann. Ein Batteriespeicher schafft Spielraum, weil er Erzeugung und Einspeisung zeitlich voneinander trennt. Wird er zusätzlich mit Netzstrom geladen, steigen allerdings die Anforderungen an die Zuordnung und Abrechnung der Strommengen.
Hier setzt die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL, an. Sie ermöglicht unter den vorgesehenen Voraussetzungen, Solarstrom und Netzstrom in einem Speicher zu kombinieren und die förderfähigen Strommengen rechnerisch abzugrenzen. Für ASG Energie wird damit die Frage relevant, welche Betriebsweise zum geplanten Hybridpark Großpaschleben passt.
Das Wichtigste in Kürze
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MiSpeL erleichtert die Kombination von erneuerbarem Strom und Netzstrom in einer Batterie.
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Für große Solarparks ist die Abgrenzungsoption mit viertelstündlich erfassten Strommengen relevant.
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ASG will mit Großpaschleben den Aufbau eines eigenen Bestands an Solar- und Speicheranlagen voranbringen.
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Die angekündigte Inbetriebnahme im ersten Quartal 2027 fällt in die MiSpeL-Übergangsphase, in der die Nutzung mit Netz- und Messstellenbetreiber abgestimmt werden muss.
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Ob ASG für das Projekt eine Anwendung der neuen Regeln plant, geht aus den ausgewerteten Veröffentlichungen nicht hervor.
MiSpeL löst ein Abrechnungsproblem beim gemischten Speichereinsatz
Die bisherige Ausschließlichkeitsoption setzt für die Förderung des aus einem Speicher eingespeisten Stroms voraus, dass ausschließlich erneuerbarer Strom eingespeichert wird. Kommt Netzstrom hinzu, entfällt in dieser Option die Förderfähigkeit.
MiSpeL ermöglicht, die unterschiedlichen Strommengen rechnerisch abzugrenzen. Damit kann ein Speicher sowohl Solarstrom aus einer angeschlossenen Anlage als auch Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen. Förderung bleibt auf die dafür berechtigten erneuerbaren Mengen begrenzt. Eingespeicherter Netzstrom erhält keinen Anspruch auf Solarstromförderung.
Die Zuordnung der Strommengen ist auch für mögliche Entlastungen bei Umlagen relevant. Welche Entlastungen greifen, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Eine pauschale Befreiung sämtlicher Strombezüge folgt aus MiSpeL nicht. Die Bundesnetzagentur erläutert die Festlegung in ihrer Mitteilung vom 1. Oktober 2026.
Für Betreiber erweitert sich damit die Auswahl möglicher Betriebsweisen. Zusätzlich zur Speicherung des eigenen Solarstroms können sie prüfen, ob der Bezug günstigen Netzstroms und dessen spätere Vermarktung wirtschaftlich sinnvoll sind.
Großpaschleben macht den Bezug zur ASG-Strategie konkret
ASG meldete am 3. August 2026 den Baustart seines ersten eigenen Hybrid-Energieparks in Großpaschleben in Sachsen-Anhalt. Die Gesellschaft erklärte, dass erste Mittel aus der laufenden Anleiheplatzierung dazu beigetragen hätten. Netzanschluss und vollständige Inbetriebnahme sind nach dieser Mitteilung für das erste Quartal 2027 vorgesehen.
Das Projekt verbindet nach Unternehmensangaben eine Photovoltaikanlage mit vier MWp Leistung und einen Batteriespeicher mit fünf MWh Kapazität. MWp bezeichnet die Nennleistung der Solaranlage unter standardisierten Testbedingungen, MWh die angegebene Speicherkapazität. Die Lade- und Entladeleistung der Batterie lässt sich daraus nicht ablesen. Die Angaben stammen aus der ASG-Unternehmensmitteilung zum Baustart in Großpaschleben.
Für die ASG Energie AG steht das Vorhaben für den schrittweisen Aufbau eigener Energieinfrastruktur. Wer Anlagen langfristig betreibt, muss Investitions- und Betriebskosten über laufende Erlöse decken und die Vermarktung über Jahre organisieren. SQUAREVEST hat diese Entwicklung im Beitrag „Vom Projektierer zum Energieproduzenten: Der Plan der ASG Energie“ eingeordnet.
Für ASG ist die Speichervermarktung mit dem geplanten Aufbau eines eigenen Anlagenbestands verbunden. MiSpeL erweitert die regulatorischen Möglichkeiten für dessen Betrieb. Ob das Unternehmen in Großpaschleben zusätzlich zur Speicherung von Solarstrom auch Netzstrombezug vorsieht, geht aus den ausgewerteten Veröffentlichungen nicht hervor.
Für den Hybridpark kommt die Abgrenzungsoption infrage
MiSpeL eröffnet zwei Verfahren. Die Abgrenzungsoption arbeitet mit viertelstündlich erfassten Strommengen und festgelegten Berechnungsformeln. Sie berücksichtigt ausdrücklich auch Speicher neben großen Freiflächenanlagen, sogenannte Co-Location-Speicher.
Die Pauschaloption vereinfacht dagegen die Abrechnung kleiner Solaranlagen bis 30 kWp. Der geplante Solarpark Großpaschleben liegt mit vier MWp deutlich oberhalb dieser Grenze. Bei einer möglichen MiSpeL-Anwendung wäre daher die Abgrenzungsoption zu prüfen.
Nach dem MiSpeL-Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur richten sich die neuen Möglichkeiten an Nutzer der Direktvermarktung, nicht an Nutzer der festen Einspeisevergütung.
Für die Projektplanung folgt daraus: Neben Solarmodulen und Batterie müssen die Messung, Datenverarbeitung und Abrechnung zur gewählten Betriebsweise passen. Die regulatorische Öffnung wird erst nutzbar, wenn die beteiligten Marktpartner die Strommengen zuverlässig zuordnen können.
Der Strommarkt zeigt, weshalb Flexibilität einen Wert haben kann
Im zweiten Quartal 2026 erreichte die deutsche Photovoltaikeinspeisung nach Angaben der Bundesnetzagentur mit 31,8 TWh einen Quartalsrekord. Gleichzeitig wurden in 1.006 Viertelstunden negative Day-Ahead-Preise registriert. Im Vorjahresquartal waren es 1.380 Viertelstunden.
Negative Großhandelspreise traten damit seltener auf als ein Jahr zuvor. Die Preisschwankungen blieben dennoch erheblich: Die Viertelstundenpreise reichten von minus 500 bis 747,10 Euro je MWh. Solche Unterschiede können Vermarktungschancen für Batteriespeicher eröffnen. Aus einzelnen Extremwerten lässt sich allerdings kein dauerhaft erzielbarer Speicherertrag ableiten.
Die Daten enthält der SMARD-Bericht zum Strommarkt im zweiten Quartal 2026.
Für ASG Energie und andere Betreiber zählt, welche Preise sie mit ihrem eigenen Erzeugungsprofil tatsächlich erzielen können. Ein Speicher ermöglicht, einen Teil des Solarstroms erst später zu verkaufen. Zusätzlicher Netzstrombezug kann weitere Handelsmöglichkeiten eröffnen, sofern Anschlussbedingungen und Anlagenkonzept dies zulassen.
Entscheidend ist der Ertrag nach Kosten
Eine große Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis bedeutet noch keinen entsprechend hohen Gewinn. Speicherverluste verringern die wieder verfügbare Strommenge. Hinzu kommen Kosten für Investition, Wartung und Vermarktung sowie die Alterung der Batterie. Ein gemischter Betrieb stellt außerdem Anforderungen an Messung und Abrechnung. Entscheidend ist deshalb, welcher zusätzliche Ertrag nach Abzug dieser Kosten verbleibt.
Ebenso wichtig sind die Anschlussbedingungen. MiSpeL schafft Regeln zur Zuordnung von Strommengen, aber keine zusätzliche physische Netzkapazität. Ob ein Speicher Strom aus dem Netz beziehen darf und welche Leistung dafür verfügbar ist, bleibt im konkreten Anschlusskonzept zu klären.
Für ASG liegt darin eine praktische Planungsfrage: Welche Betriebsweise passt zum Standort, zur technischen Auslegung und zu den verfügbaren Vermarktungswegen? Die Antwort verlangt eine projektbezogene Rechnung.
Anleihekapital soll den Aufbau der Anlagen unterstützen
Finanziert werden die Vorhaben unter anderem über die ASG EnergieInvest GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ASG Energie AG. Ihre Anleihe EnergieInvest 2026/2032 hat ein maximales Volumen von zehn Millionen Euro und einen jährlichen Kupon von sieben Prozent. Die reguläre Rückzahlung ist für den 20. Mai 2032 vorgesehen.
ASG nennt als Schwerpunkt der Mittelverwendung Projekte mit zusammen rund 128 MWp Photovoltaikleistung und etwa 125 MWh Speicherkapazität. Die Angaben beziehen sich auf geplante Vorhaben, nicht auf einen bereits produzierenden Anlagenbestand. Das maximale Anleihevolumen ist zudem nicht mit dem gesamten Investitionsbedarf dieser Projekte gleichzusetzen.
Die Finanzierungsbedingungen beschreibt der Wertpapierprospekt der ASG EnergieInvest 2026/2032. Die ASG-Seite mit Emissionsunterlagen und Prospektnachträgen ergänzt die Dokumentation.
Für Anleihegläubiger zählt, welche Ergebnisse die Projekte tatsächlich liefern und welche Liquidität der Emittentin zur Verfügung steht. MiSpeL kann zusätzliche Betriebsmodelle ermöglichen, verändert aber weder Kupon noch Besicherung. Die Anleihe ist nicht nachrangig und unbesichert; Zins und Rückzahlung hängen von der Zahlungsfähigkeit der Emittentin ab.
Inbetriebnahme und neue Abrechnung müssen zusammenpassen
Die angekündigte Inbetriebnahme Großpaschlebens im ersten Quartal 2027 läge innerhalb der MiSpeL-Übergangsphase. Bis zum 30. September 2027 ist das Einverständnis von Netz- und Messstellenbetreiber erforderlich, um die neuen Optionen vorzeitig zu nutzen. Für die Pauschaloption muss zusätzlich die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage abgewartet werden.
Die Verfahrensseite zur finalen MiSpeL-Festlegung enthält die maßgeblichen Dokumente. Für eine frühe Anwendung in Großpaschleben müssten neben dem Bauablauf auch Messung und Abrechnung rechtzeitig mit den zuständigen Marktpartnern abgestimmt sein.
Der wirtschaftliche Nutzen entscheidet sich am Zusammenspiel von Netzanschluss, Messkonzept und Vermarktung. Zusätzlicher Netzstrombezug wäre sinnvoll, wenn die daraus erzielbaren Mehrerlöse die zusätzlichen Kosten übersteigen. Welche Betriebsweise ASG vorsieht, geht aus den ausgewerteten Veröffentlichungen nicht hervor.
Redaktioneller Hinweis: Recherchestand 12. Oktober 2026. ASG-Projektdaten und künftige Termine beruhen auf Unternehmensangaben. Die mögliche Bedeutung von MiSpeL für ASG ist eine redaktionelle Einordnung, keine bestätigte Unternehmensprognose. Der Beitrag enthält keine individuelle Anlageempfehlung.
Heino Zießnitz
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