Sensus Pura: Die Plattform, die selbst mitinvestiert
Autor: Thomas Feldhaus · Zuletzt aktualisiert: 26.08.26
Wirtschaft Finanzen · 12 Min. Lesedauer
Wer über eine Crowdinvesting-Plattform investiert, beteiligt sich häufig nicht unmittelbar am Eigenkapital eines Unternehmens, sondern über ein nachrangiges Finanzierungsinstrument. Sensus Pura setzt auf ein anderes Modell. Die Investmentplattform arbeitet mit Substanzgenussrechten, beteiligt sich mit eigenem Kapital an ausgewählten Unternehmen und begleitet diese teilweise auch operativ. Wie das Konzept funktioniert, welche Unternehmen in die Prüfung kommen – und warum das Team die Frühphase bewusst meidet.
Sensus Pura: Die Plattform, die selbst mitinvestiert - in Kürze:
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Anderes Instrument Statt eines partiarischen Nachrangdarlehens setzt Sensus Pura auf Substanzgenussrechte. Anleger partizipieren damit an Gewinnen, Substanzzuwachs und möglichen Exit-Erlösen.
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Eigenes Geld im Spiel Sensus Pura beteiligt sich selbst an den ausgewählten Unternehmen, bevor ein Investment auf der Plattform angeboten wird. Hinzu kommt operative Unterstützung in Bereichen wie Vertrieb, Marketing und Finance.
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Kuratierung statt Volumen Finanziert werden sollen Unternehmen, die bereits ein Proof of Concept, Proof of Market und/oder Proof of Product vorweisen können. Sensus Pura konzentriert sich auf drei bis fünf Finanzierungen pro Jahr mit einem Kapitalbedarf von jeweils etwa einer bis drei Millionen Euro.
Was ist Sensus Pura?
Sensus Pura ist eine digitale Investmentplattform mit Gesellschaften in Deutschland und Österreich, über die sich Privatanleger per Substanzgenussrecht an nicht börsennotierten Wachstumsunternehmen beteiligen können. Anders als bei klassischen Crowdinvesting-Anbietern investiert Sensus Pura eigenes Kapital in jedes Unternehmen und unterstützt es nach der Finanzierung weiterhin operativ.
Die Einstiegsbeträge beginnen bei rund 500 Euro; angestrebt wird ein Exit binnen vier bis sechs Jahren.
In Deutschland tritt Sensus Pura über die Sensus Pura Germany GmbH mit Sitz in Weißenburg auf. Für Österreich besteht eine separate Gesellschaft, die Sensus Pura Austria GmbH. Die unterschiedliche Struktur ist regulatorisch bedingt. Auch der Name ist bewusst gewählt: „Sensus Pura“ soll für „purer Sinn“ stehen – eine Anspielung auf den Anspruch des Gründungsteams.
Investieren in nicht börsennotierte Wachstumsunternehmen
Sensus Pura auf einen Blick
Sensus Pura verbindet digitale Kapitalvermittlung mit eigenen Investments. Privatanleger können sich ab rund 500 Euro über Substanzgenussrechte an Unternehmen beteiligen – unter regulierten Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich.
Modell
Digitale Investmentplattform mit Gesellschaften in Deutschland und Österreich. Anleger partizipieren an Erträgen, Substanz und möglichen Exit-Erlösen nicht börsennotierter Unternehmen.
Volumen
Einstieg ab rund 500 Euro, durchschnittlich 6.000 bis 6.500 Euro. Geplant sind drei bis fünf Finanzierungen pro Jahr mit jeweils 1 bis 3 Millionen Euro.
Regulierung
In Deutschland als elektronisches Wertpapier nach eWpG unter BaFin-Aufsicht, in Österreich nach dem Alternativfinanzierungsgesetz unter FMA-Aufsicht.
Warum Sensus Pura antritt: ein halb eingelöstes Versprechen
Crowdinvesting galt vor gut einem Jahrzehnt als demokratisches Gegenmodell zur klassischen Wagniskapitalbranche. Privatanleger sollten dadurch Zugang zu Beteiligungen an jungen Unternehmen erhalten, der ihnen über traditionelle Finanzierungswege häufig nicht offenstand.
Der Markt hat sich seitdem etabliert und verschiedene Finanzierungsmodelle hervorgebracht. Bei vielen Crowdinvesting-Angeboten erfolgt die Beteiligung über Nachrangdarlehen oder vergleichbare Finanzierungsinstrumente. Je nach Ausgestaltung erhalten Anleger eine vertraglich festgelegte Verzinsung oder eine erfolgsabhängige Vergütung. Eine unmittelbare Beteiligung an der Wertentwicklung des Unternehmens wie bei einer klassischen Eigenkapitalbeteiligung ist damit nicht zwingend verbunden.
Sensus Pura setzt an diesem Unterschied an und verwendet Substanzgenussrechte als Beteiligungsinstrument. Anleger sollen damit stärker an der wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen Unternehmens beteiligt werden als bei einem klassischen, auf Verzinsung ausgerichteten Nachrangmodell.
Substanzgenussrecht statt Nachrangdarlehen: der entscheidende Unterschied
Der Unterschied klingt technisch, ist aber wirtschaftlich erheblich. Ein partiarisches Nachrangdarlehen – das Standardinstrument der Branche – ist juristisch Fremdkapital mit Rangrücktritt. Der Anleger erhält eine feste oder erfolgsabhängige Verzinsung, häufig im Bereich von zehn bis zwölf Prozent, und im Insolvenzfall steht er hinter allen anderen Gläubigern.
Die Kritik der Sensus-Pura-Gründer daran ist präzise formuliert: Ein Nachrang sei in der Risikowirkung „nichts anderes wie ein Eigenkapitalinvestment", nur mit gedeckeltem Ertrag. Denn die üblichen Vertragswerke enthielten Ausnahmeregelungen – reicht die Liquidität des Unternehmens nicht aus, wird die Verzinsung nicht ausgezahlt; tritt Insolvenz ein, ebenfalls nicht.
„Das heißt, ich habe komplett die gleichen Risiken auf der einen Seite wie bei einem Eigenkapitalinvestment, bin aber bei Erfolg in so einem Nachrangdarlehen natürlich total benachteiligt", so Michael Grund, Geschäftsführer Sensus Pura Germany GmbH. Entwickelt sich ein Investment überdurchschnittlich, bleibt der Anleger bei seinen zehn oder zwölf Prozent stehen: „Das heißt, ich profitiere nach oben raus überhaupt nicht."
Ein Substanzgenussrecht dreht diese Logik um. Der Investor ist am Ertrag und am Erlös des Unternehmens unmittelbar beteiligt – er partizipiert also sowohl an ausgeschütteten Gewinnen als auch am Substanzzuwachs und am Exit-Erlös. Drei Ertragsquellen statt einer. Feste Zinszahlungen gibt es dafür nicht. Beschließt eine Gesellschaft aber bereits im dritten Jahr einer auf fünf Jahre angelegten Laufzeit eine Ausschüttung, hat der Genussrechtsinhaber Anspruch darauf.
Substanzgenussrecht und Nachrangdarlehen im Vergleich
| Substanzgenussrecht (Sensus Pura) | Partiarisches Nachrangdarlehen (Branchenstandard) | |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Mezzanine-Kapital mit Eigenkapital-Charakter | Fremdkapital mit Rangrücktritt |
| Ertragsquellen | Gewinnausschüttung, Substanzzuwachs, Exit-Erlös | Verzinsung, meist 10 – 12 Prozent |
| Ertrag nach oben | Grundsätzlich an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt | Auf den Zinssatz gedeckelt |
| Zahlung bei Verlust | Keine Ausschüttung | Zinsausfall über Ausnahmeklauseln möglich |
| Ausfallrisiko | Totalverlust möglich | Totalverlust möglich |
| Wirkung beim Unternehmen | Stärkt die Eigenkapitalquote | Laufende Tilgung belastet die Liquidität |
Die Bilanzperspektive: Warum auch die Unternehmen profitieren
Für die finanzierten Unternehmen liegt ein möglicher Vorteil der Struktur auf einer anderen Ebene. Genussrechte können bei entsprechender vertraglicher und bilanzieller Ausgestaltung als wirtschaftliches Eigenkapital behandelt werden. Für ein Wachstumsunternehmen kann das bei Gesprächen mit Banken, Lieferanten oder weiteren Investoren relevant sein.
Hinzu kommt der Liquiditätsaspekt. Bei einem hypothetischen Nachrangdarlehen über zwei Millionen Euro und einer vertraglich vorgesehenen Tilgung von zehn Prozent pro Jahr würden beispielsweise 200.000 Euro jährlich aus dem Unternehmen abfließen. Dieses Geld stünde dann nicht mehr für Marktbearbeitung, Vertrieb oder Produktentwicklung zur Verfügung.
Aus Sicht von Sensus Pura ist deshalb nicht nur die Perspektive des Anlegers relevant. Auch für die finanzierten Unternehmen soll die gewählte Beteiligungsstruktur Vorteile bieten.
„Unser Ansatz ist, Anleger stärker an der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens zu beteiligen – und nicht ausschließlich über eine feste Verzinsung.“
Geschäftsführer Sensus Pura Germany GmbH
Michael Grund
Skin in the Game: Warum Sensus Pura selbst mitinvestiert
Das zweite Unterscheidungsmerkmal ist ungewöhnlicher – und dürfte für Anleger das aussagekräftigste Signal sein. Sensus Pura beteiligt sich selbst mit eigenem Kapital an den Unternehmen, bevor diese überhaupt auf der Plattform angeboten werden.
Die Begründung ist entwaffnend pragmatisch: „Wenn wir selber nicht dran glauben, dass das ein gutes Investment wäre – wie können wir es dann jemandem anbieten?“, sagt Michael Grund.
Wirtschaftlich verändert das die Anreizstruktur grundlegend. Klassische Crowdinvesting-Anbieter verdienen primär an der Provision bei der Kapitaleinwerbung – ihr Ertrag ist also am Platzierungsvolumen bemessen, nicht am Anlageerfolg. Sensus Pura verdient dann „richtig Geld", wenn sich das Unternehmen positiv entwickelt und ein Exit gelingt.
Ob dieses Modell Interessenkonflikte vollständig ausschließt, ist damit allerdings nicht beantwortet. Auch eine mitinvestierende Plattform bleibt bei der Auswahl, Bewertung und Strukturierung von Investments einem eigenen wirtschaftlichen Interesse ausgesetzt. Entscheidend ist daher, wie transparent Auswahlprozesse, Kosten, Beteiligungsbedingungen und die eigene Beteiligung offengelegt werden.
Sensus Pura als aktiver Partner statt Kapitalvermittler
Der dritte Punkt betrifft die Rolle bereits während und nach Abschluss der Finanzierung. Klassische Crowdinvesting-Plattformen konzentrieren sich häufig auf die Vermittlung und Abwicklung der Finanzierung. Die weitere operative Entwicklung liegt dann primär beim finanzierten Unternehmen.
Sensus Pura beschreibt sich dagegen als aktiver Partner. Je nach Bedarf soll das Unternehmen in Vertrieb, Marketing sowie Finance und Controlling unterstützt werden. Nach Angaben des Teams kann die Unterstützung so weit reichen, dass ein Finanzverantwortlicher aus dem Umfeld von Sensus Pura gestellt wird. Mit den Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen finde teilweise mehrmals pro Woche ein Austausch statt.
Diese Hands-on-Ausrichtung ist grundsätzlich aus der professionellen Venture-Capital- und Private-Equity-Welt bekannt. Der Positionierungsanspruch von Sensus Pura besteht darin, Elemente solcher Beteiligungsprozesse mit der Zugänglichkeit eines Retail-Investments zu verbinden.
Kuratierung statt Masse: Wie viele Deals Sensus Pura macht
Aus dieser Konstruktion folgt zwangsläufig eine Begrenzung der Stückzahl. Wer eigenes Kapital investiert und operativ mitarbeitet, kann nicht beliebig viele Beteiligungen führen. Historisch hat Sensus Pura drei bis fünf Unternehmen pro Jahr finanziert. Die geplanten Ticketgrößen liegen bei einer bis drei Millionen Euro. Daraus ergibt sich ein angestrebtes jährliches Finanzierungsvolumen von etwa acht bis 15 Millionen Euro.
Damit verbunden ist ein weiterer Kritikpunkt des Teams am klassischen Crowdinvesting-Modell, die Frage, ob das eingesammelte Kapital ausreicht, um einen konkreten Entwicklungsschritt tatsächlich zu finanzieren.
„Unser Kapital muss auch Wirkung zeigen", so die Gegenposition von Sensus Pura. Finanziert wird nur, wenn mit dem Betrag eine klar definierte nächste Stufe erreichbar sei, beispielsweise die Exit-Fähigkeit oder eine Series-B-Runde, für die bereits ein Anschlussinvestor identifiziert ist.
Dass ein Unternehmen auf die Plattform kommt, dessen Finanzierung mittendrin abreißen könnte, will Michael Grund deshalb ausschließen: „Wir können kein Projekt aufnehmen, wenn wir nicht sicher sind, dass wir es finanzieren, weil dann die Gefahr besteht, dass das Projekt nicht erfolgreich wird, wenn zwischendrin das Geld ausgeht."
„Nicht die Masse an Investments zählt bei uns, sondern eine kuratierte Auswahl. Bei uns ist weniger mehr."
Geschäftsführer Sensus Pura Germany GmbH
Michael Grund
Woher Sensus Pura seine Deals bekommt
Wer nur wenige Unternehmen pro Jahr finanziert, braucht keinen möglichst großen Bewerbungstrichter, sondern Zugang zu geeigneten Unternehmen. Diesen Zugang bezieht Sensus Pura überwiegend aus dem eigenen Netzwerk. „Es vergeht keine Woche, in der nicht ein, zwei Business Cases bei uns ankommen", sagt Andreas Höfler, Geschäftsführer Sensus Pura Austria GmbH.
Hintergrund ist eine lange Vorgeschichte – die Beteiligten sind seit rund 25 Jahren im Geschäftsfeld Unternehmensfinanzierung tätig, in Venture Capital und Private Equity.
Aus dieser Erfahrung ist ein interner Katalog entstanden, den die Gründer offen als Negativliste beschreiben: „Was wollen wir nicht, einfach aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit – und was für Themen interessieren uns." Diese Vorfilterung ist der eigentliche Effizienzhebel. Sie entscheidet, welche Fälle überhaupt Prüfungsaufwand rechtfertigen.
Die Auswahlkriterien von Sensus Pura
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Erstens die Größenordnung. Der Kapitalbedarf muss zwischen einer und drei Millionen Euro liegen. Größere Vorhaben werden nicht aus Desinteresse abgelehnt, sondern aus Selbsteinschätzung: „Wir können jetzt kein Projekt finanzieren mit 20 Millionen, dafür sind wir zu klein." Diese Zurückhaltung ist ungewöhnlich offen – und sie korrespondiert mit dem eigenen Anspruch, ein Projekt nur aufzunehmen, wenn es auch durchfinanziert werden kann.
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Zweitens das Exit-Fenster. Angestrebt wird ein realistischer Ausstieg in vier bis sechs Jahren. Wer diesen Horizont nicht plausibel darstellen kann, fällt heraus. Das ist keine Renditeprämisse, sondern eine Konsequenz aus der Anlegerstruktur: „Wir haben Retail-Investoren, und aufgrund von Retail-Investoren muss man in Exits denken. Anders könnte man denken, wenn man Stiftungsvermögen verwaltet – aber das machen wir nicht."
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Drittens – und das ist der zentrale Filter – die Marktreife. Finanziert wird ausschließlich, was bereits existiert: „Wir finanzieren keine Forschung und Entwicklung, dass jemand irgendeine Idee hat und jetzt brauchen wir erstmal acht Jahre, um vielleicht daraus ein Produkt zu kreieren." Verlangt werden Proof of Concept, Proof of Market und Proof of Product. Fehlt eines davon, „brauchen wir gar nicht in die tiefere Prüfung gehen".
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Viertens die Anschlussfähigkeit. Das eingeworbene Kapital muss das Unternehmen nachweisbar an eine definierte nächste Stufe bringen – Exit-Reife oder eine Series-B-Runde, für die idealerweise bereits ein Anschlussinvestor bereitsteht. Formuliert wird das als Bedingung, nicht als Hoffnung: „Das und das muss im Unternehmen erreicht werden, um Series B auch erfolgreich umsetzen zu können."
Die Due Diligence bei Sensus Pura: vom ersten Stück Papier bis zur letzten BWA
Passiert ein Fall diese Filter, beginnt eine klassische Due Diligence über einen freigegebenen Datenraum. Der Umfang, entspricht dem professionellen Beteiligungsgeschäft und nicht dem, was auf Crowdinvesting-Plattformen üblicherweise erhoben wird. Von der Gründungsdokumentation – „wann ist die Firma wo gegründet worden" – bis zur aktuellsten betriebswirtschaftlichen Auswertung, die tagesnah vorliegen muss.
Dazwischen liegt der gesamte operative Fußabdruck des Unternehmens. Miet- und Arbeitsverträge, Lizenzen, Patente, alles, „was die Firma bisher gemacht und auf die Beine gestellt hat". Andreas Höfler beschreibt den Prozess als „durchaus sehr aufwendig" – ein Aufwand, der sich betriebswirtschaftlich nur rechnet, weil er auf wenige Fälle pro Jahr konzentriert wird.
Der Soft Fact, den keine Datenraum-Checkliste abbildet. Neben der Dokumentenprüfung nennt Andreas Höfler einen zweiten, ausdrücklich gleichrangigen Faktor, die Zusammenarbeit mit dem Management. In einem Modell, in dem die Plattform operativ mitarbeitet und mehrmals wöchentlich mit der Geschäftsführung spricht, ist die persönliche und professionelle Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung.
„Neben den wirtschaftlichen Kriterien spielt auch die Zusammenarbeit mit dem Management eine wichtige Rolle. Entscheidend ist für uns, dass die Vorstellungen und die Arbeitsweise beider Seiten zusammenpassen.“
Geschäftsführer Sensus Pura Austria GmbH
Andreas Höfler
Erhoben wird das nicht über einen Fragebogen, sondern über Gespräche: „Wie ticken sie, was haben sie vor, wo wollen sie hin – und kann man mit ihnen vernünftig arbeiten?" Wer Beteiligungsprozesse kennt, weiß, dass ein erheblicher Teil der Ausfälle in dieser Anlageklasse nicht auf Marktversagen zurückgeht, sondern auf Konflikte in der Gesellschafter- und Führungsebene.
Warum Sensus Pura die Frühphase bewusst meidet
Der Verzicht auf Seed- und Early-Stage-Investments ist der strategisch interessanteste Teil des Modells – auch weil er aus einer Korrektur entstanden ist. Die Gründer von Senus Pura kommen zwar ursprünglich aus der klassischen Frühphasenfinanzierung, haben die Unternehmensstrategie aber inzwischen bewusst angepasst.
Der Auslöser ist eine konkrete Erfahrung. Das Team arbeitete lange für einen Münchner Venture-Capital-Anbieter, der im Retail-Bereich eine Rückzahlung nach sieben bis acht Jahren in Aussicht stellte, tatsächlich aber sehr viel Seed- und Frühphasenkapital in forschungs- und entwicklungsgetriebene Vorhaben lenkte. Visionär, potenzialstark – aber, so das Resümee, „am Ende des Tages nicht im Einklang mit dem klassischen Retail-Investor".
Die Konsequenz ist eine Verschiebung entlang der Finanzierungskette. Sensus Pura will später einsteigen, wenn Produkt und Markt bereits vorhanden und erste Nachweise für die wirtschaftliche Tragfähigkeit erbracht sind.
Das reduziert zwar bestimmte Risiken, gleichzeitig sinkt damit aber auch das mögliche Renditepotenzial. Wer sehr früh in ein Unternehmen investiert, kann bei einem erfolgreichen Geschäftsmodell einen deutlich größeren Wertzuwachs erzielen als ein später eingestiegener Investor.
Genau das halten die Gründer aber für das passendere Angebot an ihre Zielgruppe. Die Erwartungshaltung im deutschsprachigen Raum sei eine andere: „Den allermeisten ist eher daran gelegen, ein bisschen das Risiko zu bremsen und dafür nicht die maximale Rendite erwirtschaften zu können“, so Andreas Höfler.
Beschönigt wird das Restrisiko dabei nicht. „Es wird auch bei uns mal das eine oder andere hinten runterfallen", heißt es unumwunden. Die Erwartung an die eigene Trefferquote liegt nach Einschätzung des Teams aber „spürbar" über den 30 bis 50 Prozent, die in der Frühphasenfinanzierung als normal gelten.
Co-Investoren als zweite Absicherung
Ein weiteres Element des Modells sind Co-Investoren. Finanzierungsrunden sollen nach Angaben von Sensus Pura regelmäßig nicht ausschließlich über die Plattform und deren Anleger geschlossen werden.
Bei einer Runde von beispielsweise drei Millionen Euro können zusätzlich Business Angels oder institutionelle Investoren beteiligt werden.
Für Privatanleger kann dies zwei Effekte haben:
➡️ Zum einen bringt ein weiterer Investor eine zusätzliche Einschätzung des Geschäftsmodells und der Bewertung ein.
➡️ Zum anderen kann eine Finanzierungsrunde auch dann vollständig geschlossen werden, wenn die Retail-Platzierung hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Damit versucht Sensus Pura, das Risiko einer unvollständigen Finanzierung zu reduzieren.
Risikomanagement heißt: nicht auf den einen Treffer setzen
Wer in Venture Capital oder Private Equity investiert, muss mit einem grundlegenden Widerspruch umgehen: Die Renditechancen einzelner Beteiligungen können erheblich sein – gleichzeitig ist das Ausfallrisiko nicht zu unterschätzen. Für Sensus Pura beginnt Risikomanagement deshalb nicht erst bei der Auswahl eines einzelnen Unternehmens, sondern bei der Frage, wie ein gesamtes Beteiligungsportfolio aufgebaut ist.
Die Idee dahinter ist einfach: Nicht eine einzelne Beteiligung soll über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Kapital wird deshalb auf mehrere Unternehmen verteilt – möglichst über unterschiedliche Branchen, Geschäftsmodelle und Entwicklungsphasen hinweg. Denn selbst eine sorgfältige Auswahl kann nicht ausschließen, dass sich einzelne Investments anders entwickeln als erwartet.
Dabei sollte der Blick über die Private Markets hinausgehen. Private Equity und Venture Capital können Teil einer breiter aufgestellten Vermögensstruktur sein, die – abhängig von Anlageziel und Risikoprofil – auch Aktien, Anleihen, Immobilien, Edelmetalle oder Rohstoffe umfasst. Der Vorteil einer solchen Streuung liegt darin, dass die Anlageklassen auf wirtschaftliche und politische Veränderungen nicht zwangsläufig gleich reagieren. Zinsentwicklung, Inflation, Konjunktur oder geopolitische Risiken können unterschiedliche Auswirkungen haben.
Diversifikation ist zudem eine Frage des Timings. Ein Beteiligungsportfolio entsteht nicht sinnvollerweise innerhalb weniger Wochen, sondern über einen längeren Zeitraum. Werden neue Investments über mehrere Jahre getätigt, verteilen sich die Einstiegszeitpunkte auf unterschiedliche Marktphasen, Bewertungen und Unternehmensjahrgänge. Bei drei bis fünf neuen Finanzierungen pro Jahr wächst die Streuung damit Schritt für Schritt.
Doch auch ein diversifiziertes Portfolio bleibt in Bewegung. Entwickeln sich einzelne Beteiligungen oder Anlageklassen besonders stark, verändern sich automatisch deren Gewichte im Gesamtportfolio. Eine regelmäßige Überprüfung kann deshalb sinnvoll sein, um die ursprüngliche strategische Ausrichtung beizubehalten und bei Bedarf durch Rebalancing nachzusteuern.
Am Ende folgt das Risikomanagement damit einer vergleichsweise einfachen Logik: Nicht auf ein Unternehmen setzen, nicht von einer Anlageklasse abhängig werden und nicht versuchen, den perfekten Einstiegszeitpunkt zu treffen.
Sensus Pura: reguliert in zwei Rechtsordnungen
Ein Aspekt, der in der Wahrnehmung solcher Angebote regelmäßig zu kurz kommt. Es handelt sich um ein reguliertes Produkt, in Deutschland wie in Österreich. Nur eben nach unterschiedlichen Regelwerken, weil die EU-Harmonisierung an dieser Stelle bislang nicht bis zur einheitlichen nationalen Auslegung reicht.
In Deutschland wird die Beteiligung als elektronisches Wertpapier nach dem eWpG ausgegeben – faktisch ein tokenisiertes Wertpapier, das über ein Wallet gehalten und bei einem Registerführer auf einer Blockchain verzeichnet wird. Erforderlich sind Basisinformationsblätter, Verbraucherschutz- und Risikohinweise, die bei der BaFin hinterlegt und geprüft werden; hinzu kommt die Anbindung an ein Haftungsdach.
In Österreich läuft dieselbe Struktur über das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), zuständig ist die FMA. Statt Basisinformationsblättern gelten dort Genussscheinbedingungen. Inhaltlich ähnlich, formal abweichend – bis hin zu Vorgaben zur Schriftgröße auf deutscher Seite.
Der bürokratische Aufwand war offenbar der größte Stolperstein beim Aufbau von Sensus Pura: „Wir haben ein bisschen unterschätzt, was da auf uns zukommt von der Bürokratie, von den Auflagen, von den Behörden." Die unterschiedliche Struktur erklärt auch die getrennten Gesellschaften für Deutschland und Österreich.
Fazit: Was das Modell für Anleger bedeutet
Bei aller Differenzierung gilt: Auch ein Substanzgenussrecht bleibt eine unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko. Der bessere Rang in der Ertragsverteilung ändert nichts daran, dass im Insolvenzfall Genussrechtskapital nachrangig bedient wird. Was sich verändert, ist das Chance-Risiko-Verhältnis: Wer dasselbe Risiko trägt wie ein Eigenkapitalgeber, sollte auch am Aufwärtspotenzial teilhaben – das ist das ökonomische Kernargument, und es ist ein plausibles.
Die zweite Beobachtung betrifft die Auswahlseite. Marktreife-Filter, Datenraum-Prüfung und Co-Investoren sind Standardinstrumente des institutionellen Beteiligungsgeschäfts. Ihre Anwendung auf ein Retail-Vehikel ist der eigentliche Anspruch von Sensus Pura – und zugleich der Punkt, an dem sich das Modell künftig messen lassen wird.
Die Einstiegshürden liegen bei rund 500 Euro je Investment, das durchschnittliche Ticket bei etwa 6.000 bis 6.500 Euro. Ausdrücklich empfohlen wird die Streuung über mehrere Beteiligungen und Anlageklassen. Der Gedanke dahinter ist klassisches Risikomanagement, nicht auf ein einzelnes Investment setzen, sondern mögliche Ausfälle durch mehrere Beteiligungen auffangen und gleichzeitig an erfolgreichen Unternehmen partizipieren.
FAQ Sensus Pura
Disclaimer:
Dieser Beitrag beruht auf einem Interview mit dem Gründungsteam von Sensus Pura sowie auf öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben. Er dient der Information und stellt keine Anlageberatung oder Kaufempfehlung dar. Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen sind mit dem Risiko des Totalverlusts verbunden.
Thomas Feldhaus
Chefredakteur | Wirtschaftsjournalist
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