Kostenlose Erstkopie der Behandlungsakte: Das gilt jetzt für Patienten
Autor: Heino Zießnitz · Zuletzt aktualisiert: 14.04.26
Versicherungen · 7 Min. Lesedauer
Wer einen Behandlungsfehler vermutet, ist auf vollständige medizinische Unterlagen angewiesen. Genau deshalb ist die Behandlungsakte häufig der erste wichtige Ansatzpunkt, um mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu prüfen. Für Patienten besonders wichtig: Die erste Abschrift der Behandlungsakte ist kostenlos. Damit wurde ein zentrales Patientenrecht ausdrücklich gesetzlich klargestellt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die erste Abschrift der Behandlungsakte muss unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- Die gesetzliche Grundlage ist § 630g BGB.
- Auslöser war das EuGH-Urteil vom 26. Oktober 2023 (C-307/22) zur kostenlosen ersten Kopie nach Datenschutzrecht.
- Der Bundesrat billigte die Neuregelung am 30. Januar 2026.
- Die Gesetzesänderung gilt seit 6. Februar 2026.
Was regelt § 630g BGB?
Die maßgebliche Vorschrift ist § 630g BGB. Danach haben Patientinnen und Patienten das Recht, Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte zu nehmen und Abschriften zu verlangen. Im Gesetz ist nun ausdrücklich festgehalten: „Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.“
Das bedeutet in der Praxis: Ärzte, Kliniken und sonstige Behandler dürfen für die erste Kopie der Patientenakte grundsätzlich keine Kosten verlangen. Patienten erhalten damit einen erleichterten Zugang zu den Unterlagen, die sie für die Prüfung ihrer medizinischen und rechtlichen Situation benötigen.
Warum ist die Behandlungsakte so wichtig?
Die Behandlungsakte spielt vor allem im Medizinrecht und bei der Arzthaftung eine zentrale Rolle. Sie dokumentiert unter anderem Befunde, Arztbriefe, OP-Berichte, Aufklärungsbögen, Medikationsverläufe, pflegerische Dokumentationen sowie Diagnose- und Behandlungsverläufe.
Gerade bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler lässt sich oft erst anhand dieser Unterlagen nachvollziehen, ob ein Diagnosefehler, ein Aufklärungsfehler oder ein Behandlungsfehler vorliegen könnte. Die Akte bildet damit regelmäßig die Grundlage für die rechtliche und medizinische Prüfung möglicher Ansprüche.
Hintergrund der Neuregelung zur kostenlosen Erstkopie
Auslöser war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023 (Az. C-307/22). Der EuGH stellte klar, dass Patientinnen und Patienten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO Anspruch auf eine erste kostenlose Kopie ihrer Gesundheitsdaten und damit auch ihrer Behandlungsakte haben. Anlass war ein Fall aus Deutschland, in dem ein Patient seine Akte zur Prüfung möglicher Behandlungsfehler anforderte.
Deutschland hat diese Rechtsprechung anschließend in § 630g BGB umgesetzt. In den Gesetzesmaterialien wird ausdrücklich auf das EuGH-Urteil verwiesen; der neue Gesetzestext lautet: „Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.“ Der Bundesrat billigte die Neuregelung am 30. Januar 2026, in Kraft ist sie seit 6. Februar 2026.
Für Patienten ist das eine wichtige Verbesserung. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Praxen oder Krankenhäuser für die Übersendung von Unterlagen Gebühren verlangten. Diese Hürde wurde durch die gesetzliche Klarstellung deutlich abgesenkt.
Gilt die Kostenfreiheit für jede Kopie?
Nein. Kostenlos ist grundsätzlich die erste Abschrift der Behandlungsakte. Werden dieselben Unterlagen später erneut angefordert, können im Einzelfall Kosten entstehen. Die gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass Patienten zumindest einmal ohne finanzielle Hürde Zugang zu ihren Unterlagen erhalten.
Das ist besonders relevant, wenn kurzfristig geprüft werden soll, ob Ansprüche gegen Ärzte, Krankenhäuser oder Versicherungen bestehen.
Gibt es Ausnahmen beim Einsichtsrecht?
Ja. Das Einsichtsrecht ist nicht grenzenlos. Eine Einsicht oder Herausgabe kann ausnahmsweise eingeschränkt sein, wenn erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen oder erhebliche Rechte Dritter betroffen sind.
Solche Ausnahmen sind jedoch nicht pauschal anwendbar. Eine Verweigerung muss rechtlich tragfähig begründet werden. Ein bloßes Zurückhalten der Unterlagen ohne nachvollziehbare Erklärung ist nicht ausreichend.
Was bedeutet die Regelung für Patienten konkret?
Für Patienten bedeutet die kostenlose Erstkopie vor allem eines: Sie können ihre Situation schneller und einfacher prüfen lassen. Gerade bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden ist das entscheidend. Denn wer seine Unterlagen frühzeitig anfordert, schafft eine wichtige Grundlage für die weitere rechtliche Bewertung.
Das betrifft insbesondere Fälle wie:
- vermutete Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Aufklärungsfehler
- Operationsfehler
- schwere Personenschäden nach medizinischen Eingriffen
Die Behandlungsakte ist dabei oft der Ausgangspunkt für die Zusammenarbeit mit medizinischen Gutachtern und spezialisierten Anwälten.
Warum juristische Prüfung trotzdem wichtig bleibt
Auch wenn die erste Kopie der Behandlungsakte kostenlos ist, bedeutet das noch nicht automatisch, dass ein Behandlungsfehler rechtlich bewiesen ist. Die Unterlagen müssen sorgfältig ausgewertet und in einen medizinisch-juristischen Zusammenhang eingeordnet werden.
Entscheidend sind unter anderem folgende Fragen:
- Liegt tatsächlich ein Behandlungsfehler vor?
- Welche gesundheitlichen Folgen sind daraus entstanden?
- Bestehen Ansprüche auf Schmerzensgeld?
- Welche materiellen Schäden können geltend gemacht werden?
- Sind Verdienstausfall, Pflegekosten oder Mehrbedarf zu ersetzen?
Gerade bei komplexen Arzthaftungsfällen ist deshalb eine spezialisierte anwaltliche Prüfung unverzichtbar.
Lambrecht Rechtsanwälte: Unterstützung bei Arzthaftung und Personenschäden
Lambrecht Rechtsanwälte ist auf schwere Personenschäden und Medizinrecht spezialisiert. Die Kanzlei unterstützt Mandanten bundesweit dabei, Behandlungsunterlagen rechtlich einzuordnen, medizinische Sachverhalte aufzuarbeiten und Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie umfassenden Schadensersatz durchzusetzen.
Die kostenlose Erstkopie der Behandlungsakte kann für Betroffene ein erster wichtiger Schritt sein. Entscheidend bleibt jedoch, die Unterlagen nicht nur anzufordern, sondern auch fachkundig prüfen zu lassen.
Fazit
Kostenlose Erstkopie stärkt Patientenrechte
Die gesetzliche Klarstellung zur kostenlosen Erstkopie der Behandlungsakte stärkt die Rechte von Patientinnen und Patienten spürbar. Wer einen Behandlungsfehler vermutet, kann nun leichter die notwendigen Unterlagen beschaffen.
Damit sinkt eine wichtige Hürde bei der Vorbereitung möglicher Ansprüche. Für die tatsächliche Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz kommt es aber weiterhin auf eine gründliche rechtliche und medizinische Bewertung des Einzelfalls an.
Heino Zießnitz
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