Grober Behandlungsfehler: Beweislast, Ansprüche und Schmerzensgeld
Autor: Heino Zießnitz · Zuletzt aktualisiert: 18.05.26
Recht · 8 Min. Lesedauer
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ärzte, Kliniken oder medizinisches Personal eindeutig gegen bewährte medizinische Standards verstoßen und der Fehler aus fachlicher Sicht nicht mehr verständlich ist. Für Patienten ist diese Einstufung besonders wichtig, weil sich dadurch die Beweislast zu ihren Gunsten verschieben kann.
Normalerweise müssen Patienten beweisen, dass ein Behandlungsfehler den Gesundheitsschaden verursacht hat. Bei einem groben Behandlungsfehler kann nach § 630h Abs. 5 BGB vermutet werden, dass der Fehler ursächlich war, wenn er grundsätzlich geeignet ist, den Schaden zu verursachen. Dann muss die Behandlungsseite darlegen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Für Patienten kann diese Beweislastumkehr über den Erfolg eines Arzthaftungsfalls entscheiden.
Wer einen groben Behandlungsfehler vermutet, sollte Behandlungsunterlagen frühzeitig sichern und den Fall medizinrechtlich prüfen lassen. Lambrecht Rechtsanwälte unterstützt Betroffene dabei, mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu bewerten und gegenüber Ärzten, Kliniken oder Haftpflichtversicherern durchzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
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Ein grober Behandlungsfehler ist mehr als ein normaler Fehler. Er liegt vor, wenn gegen grundlegende medizinische Standards verstoßen wurde.
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Die Beweislast kann sich zugunsten des Patienten umkehren. Nach § 630h Abs. 5 BGB wird bei einem groben Behandlungsfehler vermutet, dass der Fehler für den Schaden ursächlich war, wenn er dafür grundsätzlich geeignet war.
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Typische Fälle sind schwere Diagnosefehler, unterlassene Befunderhebungen, Operationsfehler, Medikationsfehler und gravierende Organisationsmängel im Krankenhaus.
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Patienten können Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden und weitere Ansprüche geltend machen.
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Ein medizinisches Gutachten ist oft entscheidend. Ohne fachliche Prüfung lässt sich meist nicht sicher beurteilen, ob ein einfacher oder grober Behandlungsfehler vorliegt.
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Verdacht auf groben Behandlungsfehler? Lassen Sie prüfen, ob Ihre Behandlungsunterlagen Hinweise auf einen schweren medizinischen Fehler enthalten und ob Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bestehen.
Beispiele für grobe Behandlungsfehler
Ob ein Fehler als grober Behandlungsfehler einzustufen ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Es gibt jedoch typische Fallgruppen, bei denen eine grobe Pflichtverletzung besonders häufig geprüft wird.
1. Grober Diagnosefehler
Ein Diagnosefehler kann grob sein, wenn eindeutige Symptome ignoriert, naheliegende Untersuchungen unterlassen oder Warnzeichen medizinisch nicht nachvollziehbar falsch eingeordnet werden. Nicht jede falsche Diagnose ist automatisch ein grober Behandlungsfehler.
Beispiele für mögliche Diagnosefehler:
- Schlaganfallzeichen werden als harmlose Kreislaufprobleme abgetan.
- Herzinfarkt-Symptome werden nicht abgeklärt.
- Eine Sepsis wird trotz klarer Warnzeichen nicht erkannt.
- Auffällige Laborwerte werden nicht berücksichtigt.
- Eine medizinisch gebotene Bildgebung wird trotz eindeutiger Indikation unterlassen.
Ein Diagnosefehler ist nicht automatisch grob, nur weil sich eine Diagnose später als falsch herausstellt. Grob wird er erst, wenn die Fehlbewertung aus medizinischer Sicht nicht mehr nachvollziehbar ist.
2. Unterlassene Befunderhebung
Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn medizinisch notwendige Untersuchungen nicht durchgeführt oder Befunde nicht rechtzeitig gesichert werden. Das kann besonders folgenreich sein, weil dadurch entscheidende Diagnosen zu spät oder gar nicht gestellt werden.
Beispiele für mögliche Befunderhebungsfehler:
- Keine Blutuntersuchung trotz Infektionszeichen
- Kein EKG trotz Brustschmerzen
- Keine Bildgebung trotz neurologischer Ausfälle
- Keine Kontrolluntersuchung nach auffälligem Befund
- Keine histologische Abklärung bei verdächtigem Gewebe
Auch bei unterlassenen Befunden kann § 630h Abs. 5 BGB wichtig werden. Wurde ein medizinisch gebotener Befund nicht erhoben oder gesichert, kann dies die Beweislast beeinflussen, wenn der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Anlass zu weiteren medizinischen Maßnahmen gegeben hätte.
3. Operationsfehler
Auch bei Operationen können grobe Behandlungsfehler auftreten. Nicht jede Komplikation ist ein Fehler. Werden jedoch grundlegende Sicherheitsregeln missachtet oder erkennbare Komplikationen nicht behandelt, kann eine Haftung entstehen.
Beispiele für mögliche Operationsfehler:
- Operation an der falschen Körperseite
- Zurücklassen von Fremdkörpern im Körper
- Verletzung wichtiger Strukturen trotz vermeidbarer Technikfehler
- fehlende Kontrolle bei Nachblutungen
- keine Reaktion auf erkennbare Komplikationen
- Verwechslung von Patientendaten oder OP-Unterlagen
Gerade bei Operationen ist die vollständige Behandlungsdokumentation besonders wichtig. OP-Berichte, Anästhesieprotokolle, Pflegeberichte und Kontrollbefunde können entscheidend dafür sein, ob ein Behandlungsfehler nachweisbar ist.
4. Falsche Medikation
Medikationsfehler können erhebliche Gesundheitsschäden verursachen. Ein grober Behandlungsfehler kommt insbesondere in Betracht, wenn Dosierungen, Allergien, Kontraindikationen oder Wechselwirkungen offensichtlich nicht beachtet wurden.
Beispiele für mögliche Medikationsfehler:
- deutlich falsche Dosierung eines Medikaments
- Gabe eines Medikaments trotz dokumentierter Allergie
- gefährliche Wechselwirkungen werden ignoriert
- Verwechslung von Medikamenten
- fehlende Überwachung bei Hochrisikomedikation
- keine Kontrolle bei Blutverdünnern oder starken Schmerzmitteln
5. Organisationsfehler im Krankenhaus
Nicht nur einzelne Ärzte können haften. Auch Kliniken können für Organisationsmängel verantwortlich sein, wenn Abläufe, Zuständigkeiten oder Kontrollen so fehlerhaft sind, dass Patienten vermeidbar gefährdet werden.
Beispiele für mögliche Organisationsmängel:
- Notfallpatienten werden nicht rechtzeitig untersucht.
- Kritische Laborwerte werden nicht weitergeleitet.
- Übergaben zwischen Stationen sind unvollständig.
- Eine ausreichende ärztliche Überwachung fehlt.
- Personal ist für erkennbare Risiken nicht ausreichend eingewiesen.
- Befunde verschwinden oder werden verspätet ausgewertet.
Ein Organisationsfehler kann besonders schwer wiegen, wenn nicht nur eine einzelne Entscheidung falsch war, sondern die Klinikstruktur selbst zu einer vermeidbaren Patientenschädigung geführt hat.
Grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist der wichtigste rechtliche Vorteil für Patienten bei einem groben Behandlungsfehler.
Normalfall
Im Normalfall müssen Patienten drei Voraussetzungen beweisen: Es gab einen Behandlungsfehler. Es ist ein Gesundheitsschaden entstanden. Der Behandlungsfehler war ursächlich für diesen Schaden.
Bei grobem Behandlungsfehler
Bei einem groben Behandlungsfehler müssen Patienten zunächst den groben Fehler und den eingetretenen Schaden darlegen. Ist der Fehler grundsätzlich geeignet, diesen Schaden zu verursachen, wird die Ursächlichkeit vermutet. Dann muss die Behandlungsseite darlegen, dass der Schaden nicht auf dem Fehler beruht.
Wichtig: Keine automatische Haftung
Auch bei einem groben Behandlungsfehler gibt es keine automatische Entschädigung. Die Behandlungsseite kann darlegen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Außerdem müssen die konkreten Schäden und die Höhe möglicher Ansprüche geprüft werden.
Was ist ein grober Behandlungsfehler?
Ein grober Behandlungsfehler ist ein schwerer medizinischer Fehler, der aus fachlicher Sicht nicht passieren darf. Es geht nicht um jede falsche Einschätzung, jede Komplikation oder jedes ungünstige Behandlungsergebnis. Medizin ist nicht risikofrei. Auch bei sorgfältiger Behandlung können Komplikationen auftreten.
Ein grober Behandlungsfehler liegt aber nahe, wenn eine Ärztin, ein Arzt oder eine Klinik gegen elementare medizinische Regeln verstößt. Entscheidend ist nicht, ob der Arzt „böse Absicht“ hatte, sondern ob der Fehler fachlich besonders schwer wiegt.
Typische Merkmale:
- Der Fehler ist aus medizinischer Sicht eindeutig unverständlich.
- Es wurde gegen gesicherte Behandlungsstandards verstoßen.
- Naheliegende Befunde wurden nicht erhoben.
- Warnzeichen wurden ignoriert.
- Eine erforderliche Behandlung wurde unterlassen oder viel zu spät begonnen.
- Die Organisation im Krankenhaus war so mangelhaft, dass Patienten gefährdet wurden.
Wichtig: Ob ein Fehler „grob“ ist, entscheidet in der Regel nicht der Patient und auch nicht allein der Anwalt. Maßgeblich ist meist die Einschätzung medizinischer Sachverständiger.
Unterschied: einfacher und grober Behandlungsfehler
Nicht jeder Behandlungsfehler ist automatisch grob. Der Unterschied ist für die Beweislast entscheidend.
| Kriterium | Einfacher Behandlungsfehler | Grober Behandlungsfehler |
| Schwere des Fehlers | Fehlerhafte Behandlung, aber fachlich noch einzuordnen | Eindeutiger Verstoß gegen elementare medizinische Regeln |
| Beweislast | Patient muss Fehler, Schaden und Kausalität beweisen | Beweislast kann sich zugunsten des Patienten umkehren |
| Bedeutung im Prozess | Anspruch möglich, aber oft schwerer durchsetzbar | Deutlich bessere Ausgangslage bei der Kausalität |
| Beispiel | Verzögerte Diagnose trotz unklarer Symptome | Eindeutige Warnzeichen werden trotz Standardpflicht ignoriert |
Ein grober Behandlungsfehler bedeutet nicht automatisch, dass der Arzt vorsätzlich oder grob fahrlässig im versicherungsrechtlichen Sinn gehandelt hat. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass aus einem groben Behandlungsfehler nicht ohne Weiteres auf grobe Fahrlässigkeit des Arztes geschlossen werden darf.
Warum ist der grobe Behandlungsfehler für Patienten so wichtig?
Der wichtigste Punkt ist die Beweislastumkehr.
Im Arzthaftungsrecht müssen Patienten normalerweise drei Dinge beweisen:
- Es gab einen Behandlungsfehler
- Es ist ein Gesundheitsschaden entstanden
- Genau dieser Fehler hat den Schaden verursacht
- Der dritte Punkt ist oft der schwierigste. Denn Ärzte und Kliniken argumentieren häufig, der Schaden wäre auch ohne den Fehler eingetreten. Gerade bei schweren Erkrankungen, Operationen oder komplizierten Verläufen ist die Kausalität schwer nachzuweisen.
Bei einem groben Behandlungsfehler hilft § 630h Abs. 5 BGB. Ist der Fehler grundsätzlich geeignet, die eingetretene Verletzung zu verursachen, wird die Ursächlichkeit vermutet. Dann muss die Behandlungsseite beweisen, dass der Schaden nicht auf dem Fehler beruht.
Das bedeutet nicht, dass Patienten automatisch gewinnen. Aber ihre prozessuale Ausgangslage verbessert sich deutlich.
Welche Ansprüche haben Patienten?
Bei einem groben Behandlungsfehler kommen verschiedene Ansprüche in Betracht.
1. Schmerzensgeld
Schmerzensgeld soll körperliche und seelische Leiden ausgleichen. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Wichtige Faktoren:
- Schwere der Verletzung
- Dauer der Schmerzen
- bleibende Schäden
- Folgeoperationen
- psychische Belastungen
- Einschränkungen im Alltag
- Pflegebedürftigkeit
- Alter des Patienten
- Dauer und Intensität der Behandlung
- Verschulden und Verhalten der Behandlungsseite
Schmerzensgeldtabellen können eine Orientierung geben, ersetzen aber keine individuelle Bewertung.
2. Schadensersatz
Neben Schmerzensgeld können materielle Schäden ersetzt verlangt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Verdienstausfall
- Rentenschäden
- Behandlungskosten
- Fahrtkosten
- Pflegekosten
- Kosten für Hilfsmittel
- Umbaukosten an Wohnung oder Haus
- Haushaltsführungsschaden
- vermehrte Bedürfnisse
- Zuzahlungen und Eigenanteile
- Zukunftsschäden
Bei schweren Dauerschäden geht es oft nicht nur um eine Einmalzahlung, sondern auch um langfristige Absicherung.
3. Haushaltsführungsschaden
Kann der Patient den Haushalt wegen des Behandlungsfehlers nicht mehr wie vorher führen, kann ein Haushaltsführungsschaden entstehen. Dieser Anspruch wird häufig unterschätzt, kann aber wirtschaftlich erheblich sein.
Relevant sind unter anderem:
- Größe des Haushalts
- bisherige Haushaltsleistung
- Umfang der Einschränkung
- Dauer der Beeinträchtigung
- Bedarf an externer Hilfe
4. Pflege- und Betreuungskosten
Wenn der Patient nach einem groben Behandlungsfehler dauerhaft oder zeitweise auf Hilfe angewiesen ist, können Pflegekosten geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn Angehörige die Pflege übernehmen.
5. Zukunftsschäden
Gerade bei schweren Behandlungsfehlern sind die Folgen oft noch nicht vollständig absehbar. Deshalb sollte geprüft werden, ob ein Feststellungsanspruch erforderlich ist. Damit kann gesichert werden, dass auch künftige Schäden ersetzt werden müssen.
Was sollten Patienten bei Verdacht auf groben Behandlungsfehler tun?
Wer einen groben Behandlungsfehler vermutet, sollte strukturiert vorgehen.
Schritt 1: Behandlungsunterlagen anfordern
Patienten haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Patientenakte. Dazu gehören je nach Fall:
- Arztbriefe
- OP-Berichte
- Pflegeberichte
- Laborwerte
- Bildgebung
- Aufklärungsbögen
- Medikationspläne
- Verlaufsdokumentation
- Entlassungsberichte
- Notaufnahmeunterlagen
Die Behandlungsakte ist die wichtigste Grundlage für jede juristische Prüfung.
Schritt 2: Gedächtnisprotokoll erstellen
Notieren Sie möglichst früh:
- Wann traten welche Beschwerden auf?
- Wer wurde informiert?
- Welche Untersuchungen wurden durchgeführt?
- Welche Aussagen machten Ärzte oder Pflegekräfte?
- Wann verschlechterte sich der Zustand?
- Welche Folgen bestehen bis heute?
- Wer war Zeuge?
Je früher das Protokoll erstellt wird, desto wertvoller ist es.
Schritt 3: Keine vorschnellen Erklärungen unterschreiben
Betroffene sollten keine Abfindung, Vergleichserklärung oder Schweigepflichtentbindung unterschreiben, ohne die rechtlichen Folgen zu kennen. Versicherer und Klinikträger verfolgen eigene Interessen.
Schritt 4: Medizinrechtlich prüfen lassen
Ein Anwalt für Medizinrecht kann einschätzen, welche Unterlagen fehlen, ob ein Gutachten sinnvoll ist und welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind.
Lambrecht Rechtsanwälte wirbt im Bereich Behandlungsfehler mit kostenloser Ersteinschätzung, spezialisierter medizinrechtlicher Prüfung und außergerichtlicher Einigung als möglichem Ziel.
Welche Rolle spielt ein medizinisches Gutachten?
In Arzthaftungsfällen ist ein Gutachten oft entscheidend. Es beantwortet insbesondere folgende Fragen:
- Entsprach die Behandlung dem medizinischen Standard?
- Wurden Befunde rechtzeitig erhoben?
- War die Diagnose nachvollziehbar?
- War die Therapie medizinisch geboten?
- Gab es Dokumentationsmängel?
- Ist der Fehler als grob zu bewerten?
- Ist der Fehler geeignet, den Schaden zu verursachen?
Ohne medizinische Expertise lässt sich ein grober Behandlungsfehler häufig nicht sicher nachweisen.
Wie lange kann man Ansprüche geltend machen?
Ansprüche wegen Behandlungsfehlern unterliegen der Verjährung. Regelmäßig beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Patient von Schaden und möglicher Verantwortlichkeit Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
In komplexen Fällen kann der genaue Beginn der Verjährung schwierig zu bestimmen sein. Deshalb sollten Betroffene nicht zu lange warten. Je früher die Akte gesichert und geprüft wird, desto besser lassen sich Ansprüche vorbereiten.
Grober Behandlungsfehler im Krankenhaus
Krankenhausfälle sind oft besonders komplex. Häufig sind mehrere Personen beteiligt: Notaufnahme, Station, Pflege, Fachabteilungen, Operateure, Anästhesie, Labor, Radiologie und Entlassungsmanagement.
Typische Risikobereiche:
- Notaufnahme
- Intensivstation
- Geburtshilfe
- Chirurgie
- Orthopädie
- Innere Medizin
- Onkologie
- Neurologie
- Pflege und Überwachung
- Entlassung nach Operationen
Ein grober Fehler kann nicht nur in einer einzelnen falschen Entscheidung liegen, sondern auch in einer Kette aus Versäumnissen.
Grober Behandlungsfehler bei Diagnosefehlern
Diagnosefehler gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Medizinrecht. Patienten erleben oft, dass Beschwerden nicht ernst genommen oder falsch eingeordnet wurden.
Ein grober Diagnosefehler kann vorliegen, wenn:
- eindeutige Symptome ignoriert wurden
- Standarduntersuchungen unterblieben sind
- Befunde nicht ausgewertet wurden
- Widersprüche in Befunden nicht aufgeklärt wurden
- Kontrolltermine trotz Risiko nicht angeordnet wurden
- eine lebensbedrohliche Erkrankung trotz Warnzeichen nicht erkannt wurde
Der Bundesgerichtshof hat sich auch mit der Frage befasst, wann ein fundamentaler Diagnosefehler einer Beweislastumkehr zugänglich sein kann. In der juristischen Diskussion wird dabei betont, dass besonders schwerwiegende Diagnosefehler ähnlich wie grobe Behandlungsfehler wirken können.
Grober Behandlungsfehler bei Aufklärung und therapeutischer Information
Nicht jeder Aufklärungsfehler ist automatisch ein grober Behandlungsfehler. Dennoch können fehlende Hinweise und unterlassene therapeutische Informationen haftungsrechtlich relevant sein.
Beispiele:
- Patient wird nicht über dringende Wiedervorstellung informiert
- Warnzeichen nach einer Operation werden nicht erklärt
- Kontrolluntersuchungen werden nicht angeordnet
- Medikamente werden ohne ausreichende Einnahmehinweise verordnet
- Risiken einer Nichtbehandlung werden nicht erklärt
Der BGH hat sich unter anderem mit der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern und unterlassener therapeutischer Information befasst.
Welche Fehler Patienten vermeiden sollten
Fehler 1: Zu lange warten
Behandlungsunterlagen, Erinnerungen und Zeugenangaben werden mit der Zeit schwieriger zu sichern.
Fehler 2: Nur auf Schmerzensgeld schauen
Schmerzensgeld ist wichtig, aber oft nicht der größte Anspruch. Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden und Zukunftsschäden können erheblich sein.
Fehler 3: Ohne Akte argumentieren
Gefühlte Ungerechtigkeit reicht nicht. Entscheidend sind Behandlungsdokumentation, Gutachten und medizinischer Standard.
Fehler 4: Klinik oder Versicherung allein vertrauen
Kliniken und Haftpflichtversicherer prüfen aus eigener Perspektive. Patienten sollten ihre Ansprüche unabhängig bewerten lassen.
Fehler 5: Den Begriff „grob“ vorschnell verwenden
Nicht jeder schlechte Verlauf ist ein grober Behandlungsfehler. Eine realistische juristische Einschätzung erhöht die Erfolgschancen.
Checkliste: Hinweise auf einen groben Behandlungsfehler
Ein grober Behandlungsfehler sollte geprüft werden, wenn einer oder mehrere Punkte zutreffen:
- Beschwerden wurden trotz klarer Warnzeichen nicht ernst genommen.
- Eine notwendige Untersuchung wurde nicht durchgeführt.
- Ein auffälliger Befund wurde nicht weiterverfolgt.
- Eine Diagnose wurde viel zu spät gestellt.
- Nach einer Operation wurde auf Komplikationen nicht reagiert.
- Medikamente wurden verwechselt oder falsch dosiert.
- Eine Allergie oder Kontraindikation wurde ignoriert.
- Die Patientenakte ist lückenhaft oder widersprüchlich.
- Es gab Kommunikationsprobleme zwischen Abteilungen.
- Der Gesundheitszustand hat sich nach der Behandlung erheblich verschlechtert.
Diese Punkte beweisen noch keinen groben Behandlungsfehler. Sie sind aber klare Gründe, den Fall fachkundig prüfen zu lassen.
Lambrecht Rechtsanwälte: Unterstützung bei groben Behandlungsfehlern
Bei groben Behandlungsfehlern geht es häufig um viel: Gesundheit, Erwerbsfähigkeit, Pflege, finanzielle Sicherheit und die Frage, wie ein Leben nach dem Fehler organisiert werden kann.
Lambrecht Rechtsanwälte unterstützt Betroffene bei:
- Prüfung der Behandlungsunterlagen
- Einschätzung möglicher Behandlungsfehler
- Anforderung und Auswertung der Patientenakte
- Abstimmung mit medizinischen Gutachtern
- Durchsetzung von Schmerzensgeld
- Durchsetzung von Schadensersatz
- Verhandlungen mit Haftpflichtversicherern
- außergerichtlicher Einigung
- gerichtlicher Durchsetzung bei Bedarf
Die Kanzlei ist auf Personenschäden und Medizinrecht ausgerichtet und unterstützt Mandanten bei der strukturierten Prüfung und Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
Fazit: Ein grober Behandlungsfehler kann die Beweislast entscheidend verändern
Ein grober Behandlungsfehler ist ein schwerer Verstoß gegen medizinische Standards. Für Patienten ist diese Einordnung besonders wichtig, weil sie die Beweislast verändern kann. Wird ein grober Fehler festgestellt und ist dieser grundsätzlich geeignet, den Gesundheitsschaden zu verursachen, muss die Behandlungsseite beweisen, dass der Schaden nicht auf dem Fehler beruht.
Gerade deshalb sollten Betroffene den Fall nicht vorschnell aufgeben. Wer einen schweren Behandlungsfehler vermutet, sollte die Patientenakte sichern, den Ablauf dokumentieren und den Fall medizinrechtlich prüfen lassen.
Verdacht auf groben Behandlungsfehler?
Wenn Sie vermuten, dass ein schwerer medizinischer Fehler Ihre Gesundheit geschädigt hat, sollten Sie den Fall nicht allein bewerten. Lambrecht Rechtsanwälte prüft Ihre Behandlungsunterlagen, bewertet die Erfolgsaussichten und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Jetzt Fall prüfen lassen und Ansprüche sichern.
Heino Zießnitz
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