Max Maurischat über die neuen EU-Symbole für KI-generierte Inhalte
Autor: Heino Zießnitz · Zuletzt aktualisiert: 21.07.26
Wirtschaft · 9 Min. Lesedauer
EU-Icons sollen künftig erkennbar machen, ob Bilder, Videos, Audiodateien oder bestimmte Texte vollständig durch KI erzeugt oder nachträglich verändert wurden. Doch wann ist eine Kennzeichnung notwendig, und was bedeutet das für Redaktionen und Unternehmen?
Max Maurischat, CEO der SQUAREVEST AG, erklärt im Interview, warum nicht jeder KI-Inhalt automatisch kennzeichnungspflichtig ist und weshalb klare redaktionelle Regeln dennoch unverzichtbar werden.
Zur Person: Max Maurischat
Max Maurischat ist CEO der SQUAREVEST AG. Das Unternehmen beschäftigt sich mit digitalen Investmentthemen, Kapitalmarktkommunikation und der Verbindung von Unternehmen, Investoren und Informationsplattformen.
Maurischat setzt sich insbesondere mit den Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf Kommunikation, Medien, Vertrauen und unternehmerische Verantwortung auseinander. Im Interview spricht er über die EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und die praktische Umsetzung der Transparenzregeln des europäischen KI-Gesetzes.
Im Interview: Max Maurischat, CEO der SQUAREVEST AG
SQUAREVEST Redaktion: Herr Maurischat, warum führt die EU Symbole für KI-generierte Inhalte ein?
Max Maurischat: KI-generierte Bilder, Stimmen und Videos sind oft kaum noch von echten Inhalten zu unterscheiden. Die Symbole sollen Nutzern zeigen, wenn ein Inhalt künstlich erzeugt oder wesentlich verändert wurde. Es geht nicht darum, KI negativ darzustellen. Es geht darum, Täuschung zu vermeiden und Vertrauen zu schaffen.
SQUAREVEST Redaktion: Sind die EU-Symbole verpflichtend?
Max Maurischat: Die Verwendung genau dieser Symbole ist freiwillig. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des europäischen KI-Gesetzes sind in den betroffenen Fällen jedoch verbindlich.
Unternehmen können auch andere geeignete Kennzeichnungen verwenden. Sie müssen aber sicherstellen, dass der Hinweis klar, verständlich und rechtzeitig sichtbar ist. Ein EU-Symbol allein bedeutet deshalb noch nicht, dass eine Veröffentlichung vollständig rechtskonform ist.
SQUAREVEST Redaktion: Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?
Max Maurischat: Im Mittelpunkt stehen sogenannte Deepfakes. Das sind KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse so darstellen, dass sie fälschlicherweise echt wirken können.
Betroffen sein können auch KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn sie ohne menschliche Prüfung und ohne übernommene redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden. Nicht jeder Einsatz von KI führt deshalb automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.
SQUAREVEST Redaktion: Muss jedes KI-generierte Beitragsbild gekennzeichnet werden?
Max Maurischat: Nein, nicht automatisch. Ein erkennbar symbolisches oder illustratives Bild ist anders zu bewerten als eine realistisch wirkende Darstellung eines angeblich echten Ereignisses.
Trotzdem kann eine freiwillige Kennzeichnung sinnvoll sein. Gerade Medien und Unternehmen sollten offenlegen, wenn ein Bild vollständig mit KI erstellt oder wesentlich verändert wurde. Transparenz kann über die gesetzliche Mindestpflicht hinaus ein wichtiger Vertrauensfaktor sein.
SQUAREVEST Redaktion: Welche unterschiedlichen Kennzeichnungen gibt es?
Max Maurischat: Die EU unterscheidet im Wesentlichen zwischen einem allgemeinen KI-Symbol, einer Kennzeichnung für vollständig KI-generierte Inhalte und einer Kennzeichnung für teilweise KI-veränderte Inhalte.
Vollständig KI-generiert bedeutet, dass der eigentliche Inhalt komplett durch ein KI-System erstellt wurde. Teilweise verändert bedeutet, dass ein bestehendes Foto, Video oder eine Audiodatei nachträglich wesentlich mit KI bearbeitet wurde. Ein typisches Beispiel wäre der Austausch eines Gesichts in einem echten Foto.
SQUAREVEST Redaktion: Wo sollte die Kennzeichnung erscheinen?
Max Maurischat: Der Hinweis sollte bereits bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts sichtbar sein. Nutzer dürfen nicht erst am Ende eines Videos oder nach mehreren Klicks erfahren, dass der Inhalt künstlich erzeugt wurde.
Die Kennzeichnung sollte möglichst direkt im Bild, Video oder Text eingebunden sein. Sie darf nicht verdeckt werden und sollte beim Teilen oder Herunterladen möglichst erhalten bleiben. Ein zusätzlicher verständlicher Hinweis wie „vollständig KI-generiert“ oder „mit KI verändert“ kann hilfreicher sein als ein Symbol ohne Erklärung.
SQUAREVEST Redaktion: Gibt es Ausnahmen für Kunst, Satire oder fiktionale Inhalte?
Max Maurischat: Ja. Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken darf die Kennzeichnung so gestaltet werden, dass sie die Wahrnehmung des Werkes nicht unnötig beeinträchtigt.
Das bedeutet aber nicht, dass solche Inhalte grundsätzlich nie gekennzeichnet werden müssen. Entscheidend sind der Kontext und die mögliche Täuschungswirkung. Ein klar erkennbarer satirischer Film ist anders zu bewerten als ein realistisches Video, das ohne Erklärung in sozialen Netzwerken verbreitet wird.
SQUAREVEST Redaktion: Welche Rolle spielt die menschliche Kontrolle bei KI-Texten?
Max Maurischat: Wird ein KI-generierter Text einer tatsächlichen menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, greift die besondere Offenlegungspflicht für bestimmte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse grundsätzlich nicht.
Eine oberflächliche Kontrolle reicht aber nicht aus. Fakten, Quellen, Formulierungen und mögliche rechtliche Risiken müssen nachvollziehbar geprüft werden. Bei täuschend echten Bildern, Stimmen oder Videos ersetzt eine redaktionelle Prüfung die notwendige Transparenz dagegen nicht automatisch.
SQUAREVEST Redaktion: Was sollten Unternehmen und Redaktionen jetzt tun?
Max Maurischat: Sie sollten klare Regeln für den Einsatz von KI entwickeln. Vor jeder Veröffentlichung muss geklärt werden, ob ein Inhalt vollständig erzeugt, wesentlich verändert oder nur technisch optimiert wurde.
Außerdem sollte geprüft werden, ob reale Personen oder Ereignisse dargestellt werden und ob Nutzer den Inhalt fälschlicherweise für authentisch halten könnten.
Wichtig sind feste Zuständigkeiten, eine dokumentierte Prüfung und eine einheitliche Kennzeichnung.
SQUAREVEST Redaktion: Was ist Ihr wichtigster Rat?
Max Maurischat: Unternehmen sollten nicht nur fragen, ob eine Kennzeichnung rechtlich zwingend ist. Sie sollten auch überlegen, welche Information Nutzer benötigen, um einen Inhalt richtig einordnen zu können.
Wenn ein Bild, eine Stimme oder ein Video fälschlicherweise für echt gehalten werden könnte, sollte Transparenz Vorrang haben. KI kann Inhalte schneller erzeugen. Verantwortung für ihre Veröffentlichung bleibt aber beim Menschen.
SQUAREVEST Redaktion: Herr Maurischat, vielen Dank für das Interview.
EU-Kennzeichnungen
Allgemeines KI-Symbol
Das Basissymbol weist allgemein darauf hin, dass künstliche Intelligenz an der Erstellung oder Veränderung eines relevanten Inhalts beteiligt war. Es kann mit einem zusätzlichen Text wie „mit KI erstellt“, „Stimme KI-generiert“ oder „mit KI verändert“ verbunden werden.
Vollständig KI-generiert
Diese Kennzeichnung ist für Inhalte vorgesehen, die vollständig durch künstliche Intelligenz erzeugt wurden. Menschliche Mitwirkung beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die Anweisung an das System und möglicherweise die Auswahl des Ergebnisses.
Beispiele sind ein vollständig synthetisches Video, eine künstlich erzeugte Stimme oder eine KI-generierte Nachrichtenzusammenfassung ohne menschliche redaktionelle Kontrolle.
Teilweise KI-modifiziert
Dieses Symbol eignet sich für ursprünglich menschlich erstellte Inhalte, die anschließend wesentlich mit KI verändert wurden.
Beispiele sind ein ausgetauschtes Gesicht, eine künstlich veränderte Stimme, ein digital hinzugefügter Gegenstand oder die KI-Einrichtung eines real fotografierten Raumes.
Praxischeck für Redaktionen und Unternehmen
Vor jeder Veröffentlichung sollte intern geklärt werden:
Welche Rolle spielte KI?
Wurde der Inhalt vollständig erzeugt, wesentlich verändert oder nur technisch optimiert?
Kann der Inhalt als authentisch missverstanden werden?
Besonders kritisch sind realistische Darstellungen konkreter Personen, Orte und Ereignisse.
Handelt es sich um ein öffentlich relevantes Thema?
Für automatisiert veröffentlichte Texte gelten besondere Regeln, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen.
Gab es eine echte redaktionelle Prüfung?
Fakten, Quellen, Bildaussage, Kontext und rechtliche Risiken müssen nachvollziehbar geprüft werden.
Ist die Kennzeichnung rechtzeitig sichtbar?
Der Hinweis sollte bereits bei der ersten Wahrnehmung erkennbar und nicht hinter Menüs oder späteren Erläuterungen versteckt sein.
Bleibt der Hinweis beim Teilen erhalten?
Eine direkt eingebettete Kennzeichnung ist häufig robuster als ein Hinweis ausschließlich in der Bildbeschreibung.
Ist die Darstellung barrierefrei?
Größe, Kontrast, verständliche Texte und technische Beschreibungen für assistive Systeme sollten berücksichtigt werden.
Warum das Thema für SQUAREVEST relevant ist
Die SQUAREVEST AG beschäftigt sich als digitale Plattform mit Investmentthemen, Unternehmen, Kapitalmarktkommunikation und redaktionell aufbereiteten Informationen. In diesem Umfeld sind Glaubwürdigkeit, transparente Quellen und nachvollziehbare Veröffentlichungsprozesse besonders wichtig. KI kann Recherche, Gestaltung und Kommunikation unterstützen. Gleichzeitig steigt mit der technischen Leistungsfähigkeit das Risiko, dass künstlich erzeugte Darstellungen mit authentischen Inhalten verwechselt werden.
Für Max Maurischat ist die Kennzeichnung deshalb mehr als eine formale Pflicht. Sie ist Teil einer verantwortungsvollen Informationskultur. Unternehmen müssen erklären können, wie Inhalte entstanden sind, wer sie geprüft hat und wer die Verantwortung für ihre Veröffentlichung trägt.
Fazit: KI-Kennzeichnung wird zum Bestandteil digitaler Glaubwürdigkeit
Die neuen EU-Icons sollen Nutzern helfen, vollständig KI-generierte und teilweise KI-veränderte Inhalte schneller zu erkennen. Ihre Verwendung ist grundsätzlich freiwillig. Die Transparenzpflichten des Artikels 50 des AI Acts sind in den erfassten Anwendungsfällen dagegen verbindlich. Nicht jeder Einsatz künstlicher Intelligenz löst automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus.
Besonders relevant sind täuschend echte Bild-, Audio- und Videoinhalte sowie bestimmte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Überprüfung und redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden.
Für Unternehmen und Redaktionen bedeutet das: Sie benötigen klare Regeln, dokumentierte Prozesse und eine nachvollziehbare menschliche Kontrolle. Ein Symbol allein genügt nicht. Es muss verständlich, sichtbar und passend zum tatsächlichen Einsatz der künstlichen Intelligenz verwendet werden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Interview:
- Die EU-Symbole sind freiwillig, die einschlägigen Transparenzpflichten jedoch nicht.
- Die Vorgaben des Artikels 50 werden grundsätzlich ab dem 2. August 2026 anwendbar.
- Nicht jeder KI-generierte Inhalt muss automatisch gekennzeichnet werden.
- Deepfakes und bestimmte automatisiert veröffentlichte Texte stehen im Mittelpunkt.
- Vollständig generierte und teilweise veränderte Inhalte sollen unterscheidbar sein.
- Menschliche Kontrolle kann bei bestimmten Texten eine entscheidende Ausnahme begründen.
- Eine Kennzeichnung ersetzt keine Prüfung von Persönlichkeits-, Urheber- oder Datenschutzrechten.
- Verantwortung für die Veröffentlichung bleibt bei Menschen und Unternehmen.
Anmerkung: Die Transparenzpflichten des Artikels 50 gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Für bestimmte bereits zuvor in Verkehr gebrachte KI-Systeme ist bei den technischen Markierungs- und Erkennungspflichten eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 vorgesehen.
Max Maurischat bringt es auf den Punkt:
Künstliche Intelligenz kann Inhalte schneller und eindrucksvoller erzeugen. Vertrauen entsteht aber erst, wenn Menschen erkennen können, was echt, was verändert und was vollständig künstlich geschaffen wurde.
Quellenverzeichnis
- Europäische Kommission: EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
- Europäische Kommission: Fragen und Antworten zum Verhaltenskodex
- Europäische Kommission: Veröffentlichung des finalen Verhaltenskodex vom 10. Juni 2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, insbesondere Artikel 50
Heino Zießnitz
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