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Bankschließfächer in Deutschland: Sicherheit, Haftung und Versicherungsschutz

Autor: Thomas Feldhaus · Zuletzt aktualisiert: 16.02.26

Wirtschaft Finanzen Edelmetalle · 12 Min. Lesedauer

Bankschließfächer in Deutschland: Sicherheit, Haftung und Versicherungsschutz - Titelbild

Bankschließfächer werden seit jeher als besonders verlässlicher Ort zur Aufbewahrung von Wertgegenständen, wichtigen Dokumenten und Edelmetallen angesehen. Wie hoch das tatsächliche Sicherheitsniveau ist, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab: der Qualität der technischen Sicherungssysteme, den vertraglich vereinbarten Haftungsbedingungen sowie dem individuellen Versicherungsschutz des Kunden. Jüngere Schadensfälle machen allerdings deutlich, dass selbst moderne Tresoranlagen keinen vollständigen Schutz gewährleisten können. Worauf sollten Bankkunden achten, wenn sie ihre Wertsachen sicher unterbringen wollen. 

 

Sicherheit in Bankschließfächern in Kürze: 

 

  • Bankhaftung ist stark begrenzt - Die meisten Banken haften nur für 10.000-40.000 Euro – unabhängig vom tatsächlichen Wert Ihrer Wertsachen. Wer Goldbarren, Schmuck oder andere Werte über diesen Grenzen lagert, trägt das Risiko selbst. Eine separate Schließfachversicherung ist bei höheren Werten unverzichtbar.

 

  • Ohne Dokumentation keine Entschädigung - Im Schadensfall müssen Sie beweisen, was im Schließfach lag und wie viel es wert war. Ohne detaillierte Inventarlisten, Fotos, Kaufbelege und Zertifikate zahlt keine Versicherung. Die Dokumentation muss außerhalb des Schließfaches verwahrt werden.

 

  • Sicherheit ist nicht Absolut - Selbst modernste Tresorräume können bei ausreichend Zeit und professioneller Vorbereitung überwunden werden. Die Einbrüche in Gelsenkirchen (3.000 Fächer), Strausberg und Lüneburg zeigen: Die bauliche Umgebung, Überwachungsfrequenz und Reaktionszeiten sind mindestens so wichtig wie die VdS-Klasse des Tresors.

In einer zunehmend digitalisierten Finanzwelt, in der Bankgeschäfte überwiegend online abgewickelt werden und digitale Assets an Bedeutung gewinnen, mag die Nachfrage nach physischen Schließfächern anachronistisch erscheinen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Nachfrage nach Schließfächern in Deutschland und Europa bleibt konstant hoch, in vielen Filialen sind alle verfügbaren Fächer langfristig vermietet.

 

Die Gründe für diese anhaltende Nachfrage sind vielfältig. Zum einen bieten Schließfächer Schutz vor Einbruch in die eigene Wohnung – ein Risiko, das trotz moderner Alarmanlagen und Sicherheitstechnik niemals vollständig ausgeschlossen werden kann. Zum anderen schützen Schließfächer vor Elementarschäden wie Feuer, Wasserschäden durch Rohrbrüche oder Überschwemmungen sowie vor anderen häuslichen Katastrophen. Darüber hinaus nutzen viele Menschen Schließfächer aus Gründen der Diskretion: Wertgegenstände, deren Existenz nicht im häuslichen Umfeld bekannt sein soll, oder wichtige Dokumente, die vor dem Zugriff Dritter geschützt werden müssen.

 

Die tatsächliche Sicherheit dieser Anlagen wird jedoch durch mehrere Faktoren bestimmt, die weit über die physische Robustheit eines Tresors hinausgehen. Technische Schutzmaßnahmen, vertragliche Haftungsregelungen, individuelle Versicherungslösungen und nicht zuletzt das Verhalten des Kunden selbst spielen eine entscheidende Rolle. Ein umfassendes Verständnis dieser Faktoren ist essenziell, um eine informierte Entscheidung über die Nutzung von Schließfächern treffen zu können.

Aktuelle Schadensfälle und ihre Bedeutung

 

Aktuelle Schadensfälle zeigen eindrücklich die Grenzen der Sicherheit auf und werfen grundlegende Fragen zur Risikoverteilung zwischen Bank und Kunde auf. Ende 2025 ereignete sich in Gelsenkirchen-Buer ein großangelegter Einbruch in eine Sparkassenfiliale, bei dem über 3.000 Schließfächer betroffen waren. Die Täter verschafften sich über eine angrenzende Tiefgarage Zugang zu den Räumlichkeiten und hatten offenbar das gesamte Wochenende Zeit, um systematisch Fach um Fach zu öffnen. Die geschätzte Schadenshöhe lag bei über 30 Millionen Euro – eine Summe, die nicht nur den materiellen Wert der gestohlenen Gegenstände widerspiegelt, sondern auch den unersetzlichen ideellen Wert vieler Familienerbstücke.

 

Ähnliche Vorfälle ereigneten sich in Strausberg, wo 301 Schließfächer betroffen waren, und bei der Deutschen Bank in Lüneburg mit 300 betroffenen Fächern. Diese Fälle zeigen wiederkehrende Muster: Die Täter nutzen bauliche Schwachstellen in der Umgebung der Tresorräume, wählen gezielt Zeitpunkte mit minimaler Überwachung (Wochenenden, Feiertage) und setzen moderne Werkzeugtechnologie ein, insbesondere Kernbohrgeräte, die selbst dickste Stahlbetonwände durchdringen können.

 

Die psychologische Belastung der betroffenen Kunden war in allen Fällen immens. Viele berichteten nicht nur vom Verlust materieller Werte, sondern auch vom emotionalen Schock, unersetzbare Erinnerungsstücke – Schmuck von verstorbenen Angehörigen, historische Dokumente, Münzsammlungen mit sentimentalem Wert – für immer verloren zu haben. Diese Dimension des Verlustes wird von keiner Versicherung abgedeckt und verdeutlicht, dass die Entscheidung für oder gegen ein Schließfach nicht nur eine finanzielle Risikoabwägung ist, sondern auch emotionale Aspekte berücksichtigen muss.

Was ist die Norm Norm EN 1143-1?

Die Norm EN 1143-1 stellt einen europaweit anerkannten Maßstab zur Beurteilung des Einbruchschutzes von Tresoren, Wertschutzschränken und vergleichbaren Sicherheitssystemen dar. Sie legt verbindliche Anforderungen, Klassifizierungskriterien und Prüfmethoden fest, mit denen die Widerstandsfähigkeit dieser Einrichtungen gegenüber gewaltsamen Öffnungsversuchen systematisch bewertet wird. Die Einteilung erfolgt in Widerstandsklassen von 0 bis XII, die das jeweilige Schutzniveau gegen Einbruchversuche klar definieren.

Technische Sicherheitsstandards und Zertifizierungen

 

Die Sicherheit eines Schließfaches beginnt mit seiner physischen Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe. Anders als im privaten Bereich, wo Tresorschränke oft nach subjektiven Kriterien oder Marketingversprechen ausgewählt werden, unterliegen Bankschließfächer und ihre Tresorräume in Deutschland und Europa strengen, objektiv messbaren Standards. Diese Standards sind das Ergebnis jahrzehntelanger Erfahrung mit kriminellen Angriffsmethoden und werden kontinuierlich an neue Bedrohungen angepasst.

 

Klassifizierung nach EN 1143-1 und VdS-Standards

 

Zentral für die Bewertung der Sicherheit eines Tresorraums oder Wertschutzschranks ist die europäische Norm EN 1143-1. Diese Norm definiert einheitliche Anforderungen an Wertschutzräume und Wertschutzschränke und ermöglicht dadurch eine vergleichbare Bewertung über Ländergrenzen hinweg. Die Norm ist das Ergebnis der Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Union und wird von allen Mitgliedstaaten anerkannt.

 

In Deutschland übernimmt die VdS Schadenverhütung GmbH – eine hundertprozentige Tochter des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – die Prüfung und Zertifizierung dieser Behältnisse. Die VdS vergibt sogenannte VdS-Klassen oder Widerstandsgrade, die auf der EN 1143-1 basieren, aber zusätzliche nationale Anforderungen berücksichtigen können. Diese Grade reichen von Grad 0 (auch als Grad N für "niedrig" bezeichnet) bis Grad VI und bilden die Grundlage für Versicherungsempfehlungen.

 

Das Konzept der Widerstandseinheiten (Resistance Units, RU):

 

Die Widerstandsgrade basieren auf sogenannten Resistance Units (RU) – einem abstrakten Maß für die Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe. RU beschreiben nicht direkt eine Zeitdauer in Minuten, sondern den erforderlichen Aufwand, den ein professioneller Angreifer mit definierten Werkzeugen und Methoden benötigt, um einen definierten Durchbruch zu erzielen.

 

Dabei wird zwischen zwei Arten von Durchbrüchen unterschieden:

 

Teildurchbruch: Ein Loch von mindestens der Größe einer menschlichen Hand (definiert als Quadrat von 150 x 150 mm), durch das bereits auf Teile des Inhalts zugegriffen werden kann. Dies reicht aus, um Schmuck, Dokumente oder kleinere Wertgegenstände zu entwenden.


Volldurchbruch: Eine Öffnung, die so groß ist, dass eine durchschnittliche Person hindurchpassen könnte (definiert als Öffnung von 380 x 380 mm), was den vollständigen Zugriff auf den gesamten Inhalt ermöglicht.


Die Prüfung erfolgt unter standardisierten Bedingungen in speziellen Prüflabors. Professionelle Prüfer, die mit den aktuellen Einbruchstechniken vertraut sind, versuchen mit einem definierten Arsenal an Werkzeugen (Winkelschleifer, Kernbohrer, Schweißbrenner, hydraulische Spreizer, etc.) den Tresor zu öffnen. Die genaue Zusammensetzung der erlaubten Werkzeuge und die detaillierten Berechnungsformeln für die RU werden von den Prüfinstituten vertraulich behandelt. Dies soll verhindern, dass potenzielle Einbrecher genaue Planungsgrundlagen erhalten und gezielt Schwachstellen ausnutzen können.

 

Widerstandsgrade und empfohlene Versicherungssummen:

 

       
Widerstandsgrad RU (Teil/Voll) typische Versicherungssumme Privat typische Versicherungssumme Gewerbe
Grad 0 / N 30 / 30 (KB) ca. 40.000 EUR  ca. 10.000 EUR
Grad I 30 / 50 (KB) ca. 65.000 EUR ca. 20.000 EUR
Grad II 50 / 80 (KB) ca. 100.000 EUR ca. 50.000 EUR
Grad III 80 / 120 (KB) ca. 200.000 EUR ca. 100.000 EUR
Grad IV 120 / 180 (KB) ca. 400.000 EUR ca. 150.000 EUR
Grad V 180 / 270 (KB) nach Absprache ca. 250.000 EUR
Grad VI  180 / 270 (KB) ca. 1.000.000 EUR  nach Absprache

 

Die angegebenen Versicherungssummen sind Richtwerte, die von Versicherungsgesellschaften als maximale Deckungssummen für den jeweiligen Widerstandsgrad empfohlen werden. Tatsächliche Versicherungskonditionen können davon abweichen und werden individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart.

 

Kronbohrschutz (KB) – Die Antwort auf moderne Einbruchtechniken:

 

Die Bezeichnung "KB" beim höchsten Widerstandsgrad VI steht für Kronbohrschutz. Diese zusätzliche Verstärkung wurde als Reaktion auf die zunehmende Verwendung von Kernbohrgeräten (auch Kronbohrer genannt) durch organisierte Einbrecherbanden entwickelt. Kernbohrgeräte, wie sie auch im Baugewerbe zum Durchbohren von Stahlbeton verwendet werden, erlauben es, präzise Löcher mit großem Durchmesser zu bohren, ohne die massive Erschütterung zu verursachen, die bei anderen Methoden Alarme auslösen würde.

 

Der Kronbohrschutz besteht typischerweise aus zusätzlichen Härteschichten, eingearbeiteten keramischen Elementen oder speziellen Stahllegierungen, die das Bohren extrem erschweren und die Werkzeuge schnell verschleißen lassen. Gerade die Einbrüche in Gelsenkirchen und anderen Städten haben gezeigt, wie effektiv moderne Kernbohrgeräte sein können, wenn Tresorräume nicht über diesen zusätzlichen Schutz verfügen.

 

Die Rolle der elektronischen Überwachung und Alarmsysteme


Physische Barrieren allein sind nur dann wirksam, wenn ein Angriff rechtzeitig detektiert wird und eine Intervention erfolgen kann. Selbst ein Tresor der höchsten Widerstandsklasse kann über einen ausreichend langen Zeitraum geöffnet werden – die Frage ist nur, ob dieser Zeitraum zur Verfügung steht. Hier kommen elektronische Einbruchmeldeanlagen (EMA) ins Spiel, die eine entscheidende Rolle für das Gesamtsicherheitsniveau spielen.

 

Komponenten einer professionellen Einbruchmeldeanlage

 

Eine VdS-zertifizierte Einbruchmeldeanlage besteht aus mehreren Komponenten, die zusammenwirken:

 

  • Perimetersicherung: Magnetkontakte an Türen und Fenstern überwachen alle Zugangswege zum Gebäude. Wird eine gesicherte Öffnung unbefugt geöffnet, löst dies sofort einen Alarm aus.
  • Bewegungsmelder: Infrarot- oder Dual-Technologie-Bewegungsmelder erfassen jede Bewegung in den gesicherten Räumen. Moderne Systeme können zwischen menschlichen Bewegungen und Tieren unterscheiden und minimieren so Fehlalarme.
  • Körperschallmelder: Diese hochsensiblen Sensoren werden direkt an den Wänden, Decken und Böden des Tresorraums angebracht. Sie reagieren auf Vibrationen, wie sie beim Bohren, Hämmern, Schneiden oder Sprengen entstehen. Körperschallmelder sind besonders wichtig, da sie auch Angriffe durch angrenzende Räume oder von außen durch Wände erkennen können.
  • Glasbruchmelder: Spezialisierte Sensoren, die das charakteristische Frequenzmuster brechenden Glases erkennen.
  • Zentrale Überwachungsstation: Alle Sensoren sind mit einer zentralen Alarmzentrale verbunden, die bei Auslösung eines Sensors definierte Protokolle abarbeitet: Alarmierung der Polizei, Benachrichtigung des Sicherheitsdienstes, Aktivierung zusätzlicher Maßnahmen.

Der Einfluss von EMA auf Versicherungssummen

 

Die Bedeutung von Einbruchmeldeanlagen zeigt sich deutlich in den Versicherungskonditionen. Eine VdS-zertifizierte EMA kann die versicherbaren Summen für den Inhalt eines Tresors in der Regel verdoppeln. Ein Tresor der Klasse III ohne EMA mag für 200.000 Euro versicherbar sein – mit VdS-zertifizierter EMA steigt diese Summe auf 400.000 Euro. Dies reflektiert die statistische Realität, dass Einbrüche bei funktionierender Alarmanlage deutlich seltener zum Erfolg führen.

 

Unterschiede in der Überwachungspraxis: Traditionelle Banken vs. moderne Anbieter:

 

Ein wesentlicher Unterschied zwischen traditionellen Banken und modernen Privatanbietern liegt in der Art und Frequenz der Überwachung:

 

  • Traditionelle Banken: Setzen häufig auf sogenannte "stille Alarme" und Fernüberwachung. Bei Auslösung eines Alarms wird die Polizei informiert, die dann mit einer gewissen Verzögerung (abhängig von Verfügbarkeit und Entfernung) eintrifft. In ländlichen Gebieten oder nachts kann diese Reaktionszeit 15-30 Minuten oder mehr betragen.

 

  • Spezialisierte Privatanbieter: Anbieter wie Trisor verfügen über einen permanenten 24/7-Wachschutz vor Ort. Geschultes Sicherheitspersonal ist rund um die Uhr im Gebäude anwesend und kann bei Alarm sofort reagieren. Die Reaktionszeit verkürzt sich dadurch von möglicherweise 20 Minuten auf unter 60 Sekunden.

 

Dieser fundamentale Unterschied erklärt, warum bei einigen Hochsicherheitsanbietern höhere Versicherungssummen möglich sind als bei vergleichbaren VdS-Klassen in traditionellen Banken.

Bauliche Integration und Schwachstellenanalyse

 

Die Schadensfälle der letzten Jahre haben ein weiteres kritisches Element der Sicherheit offenbart: Die bauliche Umgebung des Tresorraums ist mindestens ebenso wichtig wie der Tresor selbst. Ein Tresor der höchsten Sicherheitsklasse nützt wenig, wenn er in einem Gebäude steht, das über angrenzende Tiefgaragen, Nachbarkeller oder andere Infrastrukturen angreifbar ist.

 

Kritische Faktoren der baulichen Sicherheit:

 

  1. Angrenzende Räume: Tresorräume sollten idealerweise nicht direkt an öffentlich zugängliche Bereiche (Tiefgaragen, Ladengeschäfte) oder an Gebäude mit geringeren Sicherheitsstandards angrenzen.
  2. Boden- und Deckensicherung: Ein massiver Tresorraum mit erstklassigen Wänden ist wertlos, wenn Boden oder Decke schwächer gesichert sind. Professionelle Anlagen sichern alle sechs Flächen (vier Wände, Boden, Decke) gleichwertig.
  3. Versorgungsleitungen: Lüftungsschächte, Kabelkanäle oder Rohrleitungen können potenzielle Schwachstellen darstellen, wenn sie nicht angemessen gesichert sind.
  4. Mehrschichtige Sicherheitszonen: Ideale Tresoranlagen verfügen über mehrere Sicherheitszonen. Der eigentliche Tresorraum ist umgeben von gesicherten Vorräumen, die ihrerseits in einem überwachten Gebäude liegen.

 

Der Fall Gelsenkirchen hat diese Prinzipien eindrücklich bestätigt: Die Täter nutzten den Zugang über eine angrenzende Tiefgarage, bohrten durch Wände, die möglicherweise nicht den gleichen Widerstandsgrad hatten wie die Tresortür selbst, und hatten dadurch genügend Zeit, tausende Fächer zu öffnen, ohne die massiv gesicherte Haupttür des Tresorraums jemals angreifen zu müssen.

Analyse der Schadensfälle: Schwachstellen und Angriffsmethoden

 

Die theoretischen Sicherheitsstandards müssen sich in der Realität bewähren. Die Analyse tatsächlicher Einbrüche in Schließfachanlagen der letzten Jahre offenbart wichtige Erkenntnisse über die Schwachstellen selbst moderner Sicherheitssysteme und die Entwicklung krimineller Taktiken.

 

Der Fall Gelsenkirchen: Anatomie eines Großeinbruchs


Der Einbruch in Gelsenkirchen-Buer im Jahr 2026 gilt als einer der spektakulärsten und folgenreichsten Schließfachdiebstähle in der deutschen Geschichte. Die schiere Dimension – über 3.000 betroffene Schließfächer und ein geschätzter Schaden von über 30 Millionen Euro – macht diesen Fall zu einem Lehrstück für die Fragilität scheinbar sicherer Systeme.

 

Chronologie und Vorgehensweise:

 

Die Täter wählten ein verlängertes Wochenende für ihren Angriff, wodurch sie sich ein Zeitfenster von mindestens 60 Stunden verschafften. Der Zugang erfolgte nicht über die stark gesicherten Haupteingänge der Sparkassenfiliale, sondern über eine angrenzende Tiefgarage. Von dort aus bohrten sie sich durch Wände in die Kellerräume der Filiale vor, wo sich der Tresorbereich befand.

 

Die Täter setzten professionelle Kernbohrgeräte ein – massive, elektrisch betriebene Maschinen, die normalerweise im Baugewerbe zum Einsatz kommen. Diese Geräte können Löcher mit Durchmessern von 100-400 mm durch armierte Stahlbetonwände bohren. Im Gegensatz zu Trennschleifern oder Schweißbrennern arbeiten Kernbohrer relativ leise und erzeugen weniger Vibrationen, was die Chance verringert, Körperschallsensoren auszulösen – insbesondere wenn die Täter wissen, wo diese Sensoren angebracht sind.

 

Nach dem Durchdringen der Außenwände fanden sich die Einbrecher in einem Raum wieder, in dem die Schließfächer in Form von Metallkassetten untergebracht waren. Diese Kassetten boten deutlich geringeren Widerstand als ein massiver Tresorraum der höchsten Sicherheitsklasse. Über das gesamte Wochenende hinweg öffneten die Täter systematisch Fach um Fach, packten den Inhalt in Transportbehälter und schafften die Beute über denselben Weg ab, den sie für den Einstieg genutzt hatten.

 

Erkenntnisse und Schwachstellen:

 

  • Bauliche Vulnerabilität: Die Tatsache, dass der Zugang über eine Tiefgarage möglich war, deutet auf eine unzureichende Berücksichtigung der Gesamtsicherheit des Gebäudes hin. Tresorräume sollten idealerweise nicht an öffentlich oder teilöffentlich zugängliche Bereiche angrenzen.
  • Zeitfenster: Das Wochenende als gewählter Zeitpunkt verdeutlicht die Bedeutung kontinuierlicher Überwachung. Eine 24/7-Präsenz von Sicherheitspersonal hätte den Einbruch wahrscheinlich frühzeitig beendet.
  • Klassifizierung der Schließfächer: Experten und Gutachter wiesen in der Folge darauf hin, dass viele der betroffenen Schließfächer in Metallkassetten untergebracht waren, die möglicherweise nicht den aktuellsten DIN-Vorschriften für Hochsicherheitstresore entsprachen. Dies wirft die Frage auf, ob Kunden über die tatsächliche Sicherheitsklasse ihrer Schließfächer ausreichend informiert wurden.
  • Insiderwissen: Die Präzision, mit der die Täter vorgingen – sie wussten offenbar genau, wo sie bohren mussten, um Alarmketten zu umgehen und Kühlwasserleitungen zu vermeiden – deutet stark auf Insiderwissen hin. Dies könnte durch ausgespähte Baupläne, bestochene oder ehemalige Mitarbeiter oder durch sorgfältige Vorabrecherche entstanden sein.


Vergleichbare Fälle: Strausberg und Lüneburg


Die Einbrüche in Strausberg (301 betroffene Fächer) und bei der Deutschen Bank in Lüneburg (300 Fächer) zeigen ähnliche Muster und bestätigen die in Gelsenkirchen identifizierten Schwachstellen.

 

Strausberg (Brandenburg): Auch hier erfolgte der Einstieg über Umwege – die Täter nutzten angrenzende Gebäudeteile, um zum Tresorraum zu gelangen. Die Vorgehensweise deutete auf professionelle Vorbereitung hin: Die Einbrecher hatten offenbar Kenntnis über die Architektur des Gebäudes und die Lage der Sicherheitssysteme. Die Beute bestand überwiegend aus Schmuck, Bargeld und Goldmünzen. Viele der gestohlenen Schmuckstücke waren Familienerbe mit hohem ideellem Wert.

 

Lüneburg (Deutsche Bank): Bei diesem Fall zeigte sich besonders deutlich die psychologische Dimension solcher Einbrüche. Betroffene Kunden berichteten in Interviews von Schlafstörungen, Angstzuständen und einem tiefen Vertrauensverlust nicht nur gegenüber der Bank, sondern gegenüber dem gesamten Finanzsystem. Einige hatten ihre Altersvorsorge in Form von Goldbarren im Schließfach gelagert, andere wichtige Dokumente, deren Wiederbeschaffung aufwendig und teilweise unmöglich war.

 

Die Realität der Wiederbeschaffung


Ein oft unterschätzter Aspekt dieser Einbrüche ist die Tatsache, dass gestohlene Edelmetalle in den allermeisten Fällen niemals wiedererlangt werden. Organisierte Banden verfügen über Strukturen, um Gold und Silber innerhalb von 24-48 Stunden einzuschmelzen. Aus einem kunstvoll gearbeiteten Familienschmuckstück wird ein anonymer Barren, der auf dem Weltmarkt nicht mehr zurückzuverfolgen ist. Selbst wenn die Täter gefasst werden – was in vielen Fällen nie geschieht – ist die Beute längst verschwunden und liquidiert.

 

Schmuck mit Edelsteinen wird typischerweise "ausgeschlachtet": Die Edelsteine werden aus ihrer Fassung gelöst und einzeln verkauft, das Gold wird eingeschmolzen. Ein antiker Ring, der 150 Jahre in Familienbesitz war, existiert nach einem solchen Einbruch faktisch nicht mehr – auch wenn sein Materialwert vielleicht versichert war.

 

Diese Realität unterstreicht eine zentrale Erkenntnis: Schließfächer sollten nicht als unüberwindbare Festungen betrachtet werden, sondern als Teil einer umfassenden Risikominimierungsstrategie. Die Frage ist nicht "ob", sondern "wann" ein ausreichend motivierter und professioneller Angreifer Erfolg haben könnte. Entscheidend ist, dass die Wahrscheinlichkeit minimiert und der potenzielle Schaden durch angemessene Versicherung aufgefangen wird.

Lehren aus den Schadensfällen


Die Analyse dieser Fälle führt zu mehreren wichtigen Schlussfolgerungen für Kunden:

 

➡️ Erkundigen Sie sich nach der baulichen Situation: Fragen Sie Ihre Bank konkret nach der Lage des Tresorraums und den angrenzenden Bereichen. Ein Tresorraum im Keller neben einer öffentlichen Tiefgarage ist grundsätzlich anfälliger als einer im Zentrum eines gut überwachten Gebäudes.


➡️ VdS-Klasse ist nicht alles: Die Zertifizierung des einzelnen Schließfachs oder Tresorschranks sagt nichts über die Sicherheit der Umgebung aus. Fragen Sie explizit nach der Gesamtsicherheit des Tresorraums inklusive aller sechs Flächen (Wände, Boden, Decke).


➡️ Überwachung ist entscheidend: Informieren Sie sich über die Art der Überwachung. Gibt es 24/7-Präsenz von Sicherheitspersonal oder nur Fernüberwachung? Wie schnell kann im Alarmfall reagiert werden?


➡️ Versichern Sie angemessen: Verlassen Sie sich niemals auf die Haftungsgrenzen der Bank. Diese sind in fast allen Fällen zu niedrig für wertvolle Inhalte. Eine separate Versicherung ist unerlässlich – mehr dazu in den folgenden Kapiteln. 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung bei Bankschließfächern

 

Die rechtliche Einordnung von Schließfachverträgen ist fundamental für das Verständnis der Haftungsfragen und der Risikoverteilung zwischen Bank und Kunde. Ein weit verbreiteter Irrtum unter Bankkunden ist die Annahme, ein Schließfach sei eine Art "Versicherungsprodukt", bei dem die Bank automatisch für den gesamten Inhalt haftet. Die Realität ist deutlich komplexer und oft für Kunden ernüchternd.

 

Vertragliche Grundlagen: Mietvertrag vs. Verwahrungsvertrag


Ein Schließfachvertrag ist nach herrschender juristischer Auffassung primär ein Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB, nicht ein Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen:

 

Mietvertrag (§ 535 BGB):

 

✅ Die Bank vermietet dem Kunden einen physischen Raum (das Schließfach) in einem gesicherten Umfeld

✅ Der Vermieter (Bank) schuldet die Gebrauchsüberlassung und die Erhaltung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand

✅ Die Bank hat keine Kenntnis vom Inhalt des Schließfaches und übernimmt keine treuhänderische Verantwortung dafür

✅ Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Inhalt und dessen Versicherung

 

Im Gegensatz dazu bei einem Verwahrungsvertrag (§ 688 BGB):

 

✅ Der Verwahrer übernimmt die Sache in seine Obhut und ist für deren sichere Aufbewahrung verantwortlich

✅ Der Verwahrer kennt in der Regel Art und Umfang der verwahrten Gegenstände

✅ Die Haftung ist umfassender und kann nicht beliebig beschränkt werden

 

Die Einordnung als Mietvertrag hat eine zentrale Konsequenz: Die Bank kennt den Inhalt des Schließfaches aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes nicht. Sie kann daher auch nicht das finanzielle Risiko individuell kalkulieren und bietet entsprechend nur pauschalierte, begrenzte Haftung an. Dies ist der Kern des Problems, mit dem Schließfachkunden konfrontiert sind.

 

Haftungsbeschränkungen in Deutschland: Die AGB-Realität


Banken und Sparkassen begrenzen ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf standardisierte Höchstbeträge. Diese Begrenzungen sind grundsätzlich rechtlich zulässig, sofern sie transparent kommuniziert werden und nicht sittenwidrig sind. Die Höhe der Haftungsgrenzen variiert erheblich zwischen verschiedenen Instituten und reicht meist von 5.000 bis 25.000 Euro pro Schließfach.

Die Problematik der Haftungsgrenzen

 

Diese Haftungssummen erscheinen zunächst nicht unerheblich. Doch betrachtet man typische Inhalte von Schließfächern, wird die Diskrepanz deutlich:

 

  • Goldbarren: Ein einzelner 1kg-Goldbarren hat einen Wert von ca. 60.000-80.000 Euro (abhängig vom aktuellen Goldkurs). Bereits ein solcher Barren übersteigt die Haftungsgrenze der meisten Banken um das Vier- bis Sechzehnfache.
  • Schmucksammlungen: Eine mittelgroße Schmucksammlung mit einigen hochwertigen Stücken (Diamantringe, Goldketten, antike Uhren) erreicht schnell Werte von 50.000-100.000 Euro oder mehr.
  • Münzsammlungen: Numismatische Sammlungen können außerordentlich wertvoll sein. Seltene historische Münzen erreichen im Einzelfall fünf- bis sechsstellige Beträge.
  • Wichtige Dokumente: Der materielle Wert mag gering sein, doch die Kosten für Wiederbeschaffung (notarielle Abschriften, internationale Apostillen, etc.) können erheblich sein.

 

Ein Kunde, der Werte im Wert von 100.000 Euro einlagert und auf die Haftung seiner Bank vertraut, die bei 15.000 Euro gedeckelt ist, trägt faktisch 85% des Risikos selbst – ohne es möglicherweise zu wissen.

 

Die Durchbrechung der Haftungsgrenzen bei grober Fahrlässigkeit


Die Haftungsbegrenzung in den AGB ist nicht in jedem Fall das letzte Wort. Die deutsche Rechtsprechung hat in mehreren Fällen klargestellt, dass Banken bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unbeschränkt haften müssen.

 

Der Hamburger Präzedenzfall (LG Hamburg, Az.: 330 O 127/22):

 

Dieser Fall aus dem Jahr 2022 hat Signalwirkung für die gesamte Branche. Die Konstellation war wie folgt:

 

  • Ein Kunde hatte Wertgegenstände im Wert von 150.000 Euro in einem Schließfach der Sparkasse gelagert
  • Die AGB der Sparkasse begrenzten die Haftung auf 40.000 Euro
  • Bei einem Einbruch wurden die Wertgegenstände gestohlen
  • Es stellte sich heraus, dass die Sparkasse nach einem früheren Einbruch auf Sicherheitsmängel hingewiesen worden war
  • Konkret waren Bewegungsmelder defekt bzw. unzureichend installiert
  • Die Sparkasse hatte diese Mängel trotz Kenntnis nicht behoben

 

Das Landgericht Hamburg urteilte zugunsten des Klägers und sprach ihm den vollen Schadensersatz von 150.000 Euro zu. Die Begründung: Die Sparkasse habe ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Sicherung des Schließfaches grob fahrlässig verletzt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und dasjenige unbeachtet bleibt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss.

 

Bedeutung für Bankkunden:

 

Dieses Urteil zeigt: AGB-Klauseln sind nicht allmächtig. Wenn eine Bank grundlegende Sicherheitsstandards vernachlässigt, kann sie sich nicht hinter Haftungsbegrenzungen verstecken. Allerdings – und dies ist der entscheidende Punkt – liegt die Beweislast beim Kunden:

 

  • Beweis der Fahrlässigkeit: Der Kunde muss nachweisen, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dies erfordert oft technische Gutachten und ist mit erheblichen Kosten verbunden.
  • Beweis des Inhalts: Der Kunde muss dokumentieren, welche Gegenstände tatsächlich im Schließfach lagen und welchen Wert diese hatten. Ohne lückenlose Dokumentation (Fotos, Kaufbelege, Gutachten) scheitern viele Klagen bereits an diesem Punkt.
  • Nachweis der Kausalität: Es muss dargelegt werden, dass der Schaden gerade durch die konkrete Pflichtverletzung der Bank entstanden ist.

Diese Hürden sind in der Praxis hoch. Der Hamburger Fall war erfolgreich, weil die Pflichtverletzung (nicht reparierte Bewegungsmelder nach bekanntem Vorfall) klar dokumentiert war und der Kunde seine Wertgegenstände nachweisen konnte.

 

Sonderfall: Höhere Gewalt und Elementarschäden


Ein weiterer kritischer Punkt in den AGB vieler Banken betrifft den Ausschluss von Haftung bei höherer Gewalt. Zu höherer Gewalt zählen typischerweise:

 

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Orkane)
  • Kriegerische Ereignisse oder Terroranschläge
  • Aufstände oder Unruhen
  • Stromausfälle oder technische Katastrophen außerhalb der Kontrolle der Bank

 

Praxisbeispiel Hochwasser: Die Hochwasserkatastrophen in Deutschland (Ahrtal 2021, wiederholte Elbehochwasser) haben gezeigt, dass auch Bankgebäude nicht immun gegen Naturgewalten sind. Wenn ein Tresorraum im Keller überflutet wird und Dokumente oder Wertgegenstände beschädigt werden, haften Banken in der Regel nicht – auch nicht im Rahmen der begrenzten Haftungssummen. Hier greift nur eine separate Versicherung des Kunden, die explizit Elementarschäden abdeckt.

 

Die Informationspflicht der Banken


Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, inwieweit Banken ihre Kunden über die begrenzten Haftungssummen aktiv aufklären müssen. Die Rechtslage ist hier noch nicht vollständig geklärt, aber die Tendenz geht dahin, dass:

 

  • Transparenz erforderlich ist: Die Haftungsbegrenzung muss in den AGB klar und verständlich formuliert sein
  • Aktive Hinweise empfohlen werden: Banken sollten Kunden beim Vertragsabschluss explizit auf die Haftungsgrenzen und die Notwendigkeit einer Zusatzversicherung hinweisen
  • Keine "Übersicherheit" suggeriert werden darf: Marketing, das den Eindruck erweckt, Schließfächer seien "absolut sicher" ohne auf Haftungsgrenzen hinzuweisen, kann als irreführend gewertet werden


Kunden, die sich unzureichend informiert fühlen, haben möglicherweise Ansprüche wegen Verletzung von Aufklärungspflichten – allerdings ist auch hier die Beweisführung herausfordernd.

Europäischer Vergleich: Regulierung und Standards

 

Die Sicherheit und Regulierung von Bankschließfächern ist kein rein nationales Thema. Die zunehmende Integration der europäischen Finanzmärkte und die Harmonisierung regulatorischer Standards haben zu einem gemeinsamen Rahmen geführt, innerhalb dessen jedoch nach wie vor bedeutende nationale Unterschiede bestehen.

 

Regulatorischer Rahmen in der Europäischen Union


Anti-Geldwäsche-Vorschriften (5. AMLD):

 

Die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie (Fifth Anti-Money Laundering Directive, 5. AMLD), die 2021 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, markiert einen Wendepunkt für die Schließfachbranche. Vor dieser Richtlinie existierten in einigen europäischen Ländern noch Möglichkeiten zur anonymen oder pseudonymen Anmietung von Schließfächern. Mit der 5. AMLD ist dies EU-weit beendet worden.

 

Kernelemente der 5. AMLD für Schließfächer:

 

  • Identifizierungspflicht: Alle Banken und spezialisierten Schließfachanbieter müssen die Identität des Mieters zweifelsfrei feststellen. Dies erfolgt typischerweise durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses und Abgleich mit internationalen Sanktionslisten.
  • Register der wirtschaftlich Berechtigten: Es muss dokumentiert werden, wer der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte ist – also wer letztendlich die Kontrolle über das Schließfach und seinen Inhalt ausübt. Bei juristischen Personen oder komplexen Eigentümerstrukturen müssen die dahinterstehenden natürlichen Personen identifiziert werden.
  • Meldepflichten bei Verdachtsmomenten: Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen oder Aktivitäten an die zuständigen Behörden (in Deutschland die Financial Intelligence Unit beim Zoll) zu melden. Verdachtsmomente können sein: häufige Besuche zu ungewöhnlichen Zeiten, Transport großer oder schwerer Gegenstände, auffälliges Verhalten.
  • Aufbewahrung von Unterlagen: Alle Unterlagen zur Identifizierung und zur Geschäftsbeziehung müssen mindestens fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufbewahrt werden.

 

Datenschutz nach DSGVO:

 

Parallel zu den Anti-Geldwäsche-Vorschriften gilt in der gesamten EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese schafft ein Spannungsfeld zwischen den Erfassungspflichten der Geldwäschebekämpfung und den Rechten der Kunden auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

 

Zentrale DSGVO-Prinzipien für Schließfachanbieter:

 

  • Zweckbindung: Kundendaten dürfen nur für den vereinbarten Zweck (Bereitstellung des Schließfaches, Erfüllung gesetzlicher Pflichten) verwendet werden
  • Datensparsamkeit: Es dürfen nur die tatsächlich notwendigen Daten erhoben werden
  • Auskunftsrecht: Kunden haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind
  • Recht auf Löschung: Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung und Ablauf der Aufbewahrungsfristen müssen Daten gelöscht werden

 

❗ Einlagensicherung – die große Verwechslung:

 

Ein häufiges Missverständnis betrifft die gesetzliche Einlagensicherung. In allen EU-Ländern existieren Einlagensicherungssysteme, die Bankguthaben bis zu einem bestimmten Betrag (in der EU standardisiert auf 100.000 Euro pro Kunde und Bank) schützen. Diese Sicherung greift, wenn eine Bank insolvent wird.

 

Entscheidend: Diese Einlagensicherung deckt ausschließlich Guthaben auf Konten ab – niemals den Inhalt von Schließfächern. Bargeld, Schmuck, Gold oder Dokumente im Schließfach sind von der gesetzlichen Einlagensicherung nicht erfasst. Dies gilt EU-weit einheitlich und wird dennoch häufig missverstanden.

Versicherungslösungen für Schließfachinhalte: Ein komplexes Puzzle
 

Die Haftungsgrenzen der Banken und die realen Werte, die in Schließfächern gelagert werden, klaffen oft weit auseinander. Die Schließung dieser Lücke ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die ein Schließfachnutzer ergreifen kann. Doch der Versicherungsmarkt für Schließfachinhalte ist komplex, und viele Kunden unterschätzen die Herausforderungen beim Abschluss angemessenen Schutzes.

 

Hausratversicherung mit Außenversicherung: Die erste Anlaufstelle


Die naheliegendste Lösung für viele Kunden ist die Erweiterung ihrer bestehenden Hausratversicherung. Viele moderne Hausrattarife – insbesondere Premium- oder Komfort-Varianten – beinhalten eine sogenannte Außenversicherung, die Wertsachen außerhalb der Wohnung mit abdeckt.

 

Funktionsweise der Außenversicherung:

 

Die Außenversicherung ist eine Klausel in der Hausratversicherung, die den Versicherungsschutz auf Gegenstände ausdehnt, die sich vorübergehend oder dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Dies umfasst typischerweise:

 

  • Wertsachen in Bankschließfächern
  • Wertsachen in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen
  • Wertsachen im Auto (mit strengen Limits)
  • Gepäck auf Reisen


Typische Bedingungen und Einschränkungen:

 

Anteilige Deckung: Die meisten Hausratversicherungen decken nur 20-40% der gesamten Versicherungssumme für ausgelagerte Gegenstände ab. Beispiel: Bei einer Hausratversicherungssumme von 100.000 EUR sind maximal 20.000-40.000 EUR für Gegenstände im Schließfach versichert.


Separate Unterlimits für Bargeld: Selbst wenn die Außenversicherung 40.000 EUR abdeckt, gilt für Bargeld oft ein deutlich niedrigeres Limit – typischerweise 10.000-20.000 EUR. Der Grund: Bargeld ist besonders anfällig für Unterschlagung und schwer nachzuweisen.

 

➡️ Kategoriegrenzen für Wertsachen: Viele Versicherungen haben spezifische Limits für bestimmte Kategorien:

 

  • Schmuck und Edelsteine: oft 30-50% der Außenversicherungssumme
  • Uhren: separate Limits, oft 10.000 EUR
  • Kunst und Sammlungen: häufig ausgeschlossen oder stark limitiert

 

➡️ Bedingung der "vorübergehenden" Lagerung: Einige Versicherungsverträge definieren die Außenversicherung als Schutz für "vorübergehend" ausgelagerte Gegenstände. Die Auslegung von "vorübergehend" ist oft unklar:

 

  • Manche Versicherer definieren dies als "maximal 3 Monate"
  • Andere akzeptieren auch dauerhafte Lagerung
  • Im Schadensfall kann es zu Diskussionen kommen, wenn Gegenstände jahrelang im Schließfach lagen

 

➡️ Nachweispflichten: Auch bei der Hausratversicherung ist die Dokumentation entscheidend. Die Versicherung muss nachvollziehen können:

 

  • Was lag im Schließfach?
  • Wie hoch war der Wert?
  • Woher stammen die Gegenstände (Kaufbelege)?

 

 

Vorteile der Hausratversicherungslösung:

 

  • Kosteneffizienz: Keine zusätzliche Police erforderlich, oft nur geringfügig höhere Prämie
  • Einfachheit: Ein Ansprechpartner für Wohnung und Schließfach
  • Elementarschutz: Falls die Hausratversicherung Elementarschäden abdeckt, gilt dies auch für das Schließfach

 

Nachteile und Risiken:

 

Unzureichende Deckungssummen: Für wertvolle Inhalte oft zu niedrig

Komplexe Unterlimits: Verschiedene Kategorien mit verschiedenen Grenzen

Unklare Definitionen: Was bedeutet "vorübergehend"?

Bargeldproblematik: Sehr niedrige Limits für Bargeld

 

➡️ Empfehlung: Die Hausratversicherung eignet sich für Kunden mit moderaten Werten bis etwa 30.000-40.000 EUR Gesamtwert im Schließfach. Darüber hinaus ist eine spezialisierte Lösung erforderlich.

 

Spezialisierte Schließfachversicherungen: Maßgeschneiderter Schutz


Für Kunden mit höherwertigen Inhalten oder spezifischen Anforderungen bieten sich dedizierte Schließfachversicherungen an. Diese werden von spezialisierten Versicherern wie R+V, Allianz oder Chubb angeboten.

 

Die kritische Rolle der Dokumentation: Ein Praxisleitfaden

 

Unabhängig von der gewählten Versicherungslösung ist eine lückenlose Dokumentation der Schließfachinhalte essenziell. Im Schadensfall trägt der Kunde die Beweislast – und ohne Dokumentation sind Versicherungsleistungen fast unmöglich zu erhalten.

 

Mindestanforderungen an die Dokumentation:

 

Detaillierte Inventarliste:

  • Jeder Gegenstand einzeln aufgeführt
  • Beschreibung (Material, Marke, Modell, Besonderheiten)
  • Anschaffungsdatum
  • Anschaffungspreis oder geschätzter Wert
  • Bei Erbstücken: Herkunft dokumentieren

 

Fotografische Dokumentation:

  • Mindestens 2-3 Fotos pro Gegenstand
  • Detailaufnahmen von Besonderheiten (Gravuren, Seriennummern)
  • Größenvergleich (Lineal oder Münze im Bild)
  • Tageszeitung im Bild als Datumsnachweis
  • Hochauflösende Fotos (mindestens 5 Megapixel)

 

Kaufbelege und Zertifikate:

  • Originalrechnungen oder notariell beglaubigte Kopien
  • Echtheitszertifikate (z.B. für Uhren: COSC-Zertifikat, für Diamanten: GIA-Zertifikat)
  • Expertisen von Gutachtern oder Auktionshäusern
  • Bei Edelmetallen: Zertifikate der Prägestätten oder Schmelzen

 

Wertgutachten:

  • Für Gegenstände über 10.000 EUR: professionelles Gutachten empfohlen
  • Gutachter sollte öffentlich bestellt und vereidigt sein
  • Aktualisierung alle 3-5 Jahre
  • Kosten: typischerweise 1-2% des geschätzten Wertes

 

Bargeldnachweise:

  • Bei größeren Bargeldbeträgen: Auszahlungsbelege der Bank
  • Kontoauszüge, die die Auszahlung belegen
  • Nachweis der Herkunft (z.B. Verkauf einer Immobilie, Erbschaft)
  • Achtung: Beträge über 10.000 EUR unterliegen seit 2021 Nachweispflichten

 

Zeugenschaft:

  • Idealerweise Befüllung des Schließfaches im Beisein eines Zeugen
  • Zeuge erstellt eigenes Protokoll oder unterschreibt Inventarliste
  • Im Schadensfall kann Zeuge die Inhalte bestätigen

 

Best Practice: Die "Drei-Kopien-Regel":

 

Erstellen Sie drei Kopien Ihrer Dokumentation:

  1. Digitale Version: Gespeichert in verschlüsselter Cloud (z.B. verschlüsseltes OneDrive, Tresorit)
  2. Physische Kopie 1: Bei Ihnen zu Hause in einem kleinen Privattresor
  3. Physische Kopie 2: Bei einer Vertrauensperson (Anwalt, Notar, enger Verwandter)

 

Häufige Fehler bei der Dokumentation:

  • Dokumentation im Schließfach selbst: Die häufigste und fatalste Fehler. Die Dokumentation ist dann gemeinsam mit den Wertgegenständen verloren.
  • Unvollständige Fotos: Unscharfe Bilder, ohne Größenvergleich, ohne Detailaufnahmen von identifizierenden Merkmalen.
  • Fehlende Belege: "Das war ein Geschenk" oder "Das habe ich geerbt" reicht nicht. Auch Geschenke und Erbstücke müssen dokumentiert werden (Schenkungsurkunde, Testamente, eidesstattliche Erklärungen).
  • Veraltete Bewertungen: Ein Gutachten von vor 20 Jahren hat keinen Beweiswert mehr. Werte verändern sich.
  • Keine Zeugen: Bei sehr hohen Werten (über 100.000 EUR) kann das Fehlen von Zeugen problematisch werden, da Versicherungen Zweifel an der Glaubwürdigkeit haben können.
Eine lückenlose Dokumentation der Schließfachinhalte ist im Schadenfall essenziell.
Eine lückenlose Dokumentation der Schließfachinhalte ist im Schadenfall essenziell.

Checkliste vor Vertragsabschluss

 

Bevor Sie eine Schließfachversicherung abschließen, klären Sie:

 

✅ Ist die Versicherungssumme ausreichend für alle Inhalte?

✅ Sind alle Kategorien von Wertgegenständen abgedeckt (Bargeld, Schmuck, Gold, Kunst)?

✅ Gibt es Unterlimits für bestimmte Kategorien?

✅ Sind Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben) mitversichert?

✅ Ist das Schließfach in einem ausreichend gesicherten Tresorraum (VdS-Klasse)?

✅ Welche Dokumentation wird im Schadensfall benötigt?

✅ Gibt es eine Selbstbeteiligung?

✅ Sind auch Kosten für Wiederbeschaffung von Dokumenten gedeckt?

✅ Ist der Transport zum/vom Schließfach mitversichert?

✅ Was ist bei Änderungen des Schließfachinhalts zu beachten?


Die Investition in eine angemessene Versicherung und gründliche Dokumentation mag zeitaufwendig und kostenintensiv erscheinen. Im Schadensfall ist sie jedoch oft der einzige Weg, wenigstens den materiellen Verlust aufzufangen – den emotionalen Verlust von Erbstücken kann keine Versicherung ersetzen.

 


Thomas Feldhaus

Thomas Feldhaus

Chefredakteur | Wirtschaftsjournalist

Thomas Feldhaus macht sichtbar, was Wirtschaft antreibt – und was sie verändert. Journalismus trifft Content: präzise, relevant, auf den Punkt.

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